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Nachricht vom 24.12.2024 |
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Region |
Bittere Pille für DRK-Klinikmitarbeiter: Zusatzversorgung im November 2023 beendet |
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Es ist eine weitere Facette des Trauerspiels um die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, die die Kliniken in (Altenkirchen), Kirchen, Hachenburg, Neuwied und Alzey betreibt. Mit Schreiben vom 20. Dezember erfuhren Mitarbeitende, dass ihre Pflichtversicherungen in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse geendet hatten. |
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Altenkirchen. Das ist eine weitere bittere Pille: Mitarbeitenden der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, die die Kliniken in (Altenkirchen), Kirchen, Hachenburg, Neuwied und Alzey unter ihren Fittichen hat, wurde in diesen Tagen auf dem Postweg mitgeteilt, dass ihre Pflichtversicherungen in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) vor über einem Jahr endeten. Aufgrund des regionalen Zuschnitts der RZVK betrifft dies jedoch nur die Angestellten in den Häusern (Altenkirchen), Neuwied und Kirchen (ehemalige Rheinprovinz), die in den Hospitälern in Alzey und Hachenburg sind anderen Kassen zugeordnet. „Über die Höhe Ihrer persönlichen Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei der RZVK unter Berücksichtigung der Beendigung zum 31. Oktober 2023 werden wir Sie in Kürze durch eine Anwartschaftsmitteilung informieren“, hieß es in dem Schreiben weiter. Im Umkehrschluss bedeutet diese Information, dass nunmehr weit über ein Jahr lang keine Beiträge mehr dafür gesorgt haben, die zusätzliche Absicherung weiter auszubauen.
Nicht mehr Mitglied der RZVK
Und es kommt noch schlimmer: Vorausgeschickt werden muss, dass als Folge der ersten Insolvenz die Bundesagentur für Arbeit von August bis Oktober des vergangenen Jahres (drei Monate) die Begleichung der Gehälter übernommen, die RZVK jedoch nicht bedient, die RZVK aufgrund der Statuten ihrerseits die Mitgliedschaft der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH beendet hatte. Im „Gegenzug“ jedoch überwies diese Trägergesellschaft vom 1. November 2023 an eifrig wieder Beiträge – aber ohne eben Mitglied in der RZVK zu sein. Die RZVK wird sich nunmehr von den zu viel verbuchten „Einnahmen“ trennen, aber nicht die Beschäftigten bedenken: „Wie bei den Umlagezahlungen der Mitglieder (Arbeitgeber) handelt es sich um Beträge, die der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln finanziert. Daher können derartige Zahlungen grundsätzlich nicht an die Versicherten erstattet werden“, ließ die RZVK verlauten. Nun macht sich die Befürchtung breit, dass das Geld (geschätzt eine Million Euro) in der Insolvenz „verschwinden“ könnte, um die Kosten des zweiten Verfahrens abzudecken.
Schon Thema in Kreistagssitzung
Auch spielte die RZVK in die Diskussion während der Sitzung (16. Dezember) des Altenkirchener Kreistages mit dem rheinland-pfälzischen Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Clemens Hoch (SPD), hinein, als es um die erneute Zahlungsunfähigkeit der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit Blickrichtung Krankenhaus Kirchen ging. So wies Kreistagsmitglied Ralf Käppele (gleichnamige Wählergruppe) auf einen Passus in der Satzung der RZVK hin, den Hoch in einem seiner Statements nicht komplett zitiert hatte. „Soweit von Ihnen unter Hinweis auf die Satzung der RZVK ausgeführt wurde, eine Einigung wäre dort vorgesehen, hätte erzielt werden können, ist dies in Gänze nichtzutreffend. Der von Ihnen zitierte Paragraf 14a Absatz 2 der Satzung sieht zwar die Möglichkeit einer Fortsetzungsvereinbarung vor, beschränkt diese aber auf die Zeit bis zur Beendigung der Insolvenz. Wir Juristen haben gelernt, bei der Rechtsfindung immer auch die weiteren Absätze einer Vorschrift zu lesen“, hielt Käppele Hoch vor. Paragraf 14a Absatz 4 Satz 5 bestimme, dass die ursprüngliche Mitgliedschaft nach Maßgabe der Satzung fortbestehe, wenn das insolvente Mitglied fortgesetzt werde. Paragraf 11 Absatz 1 d) der Satzung gelte entsprechend mit der Folge, dass das Mitglied die Folgen einer Insolvenz gegenüber der Kasse abzusichern habe.
Juristische Ungenauigkeiten verwundern
„Diese juristischen ,Ungenauigkeiten’ verwundern, wie es auch verwundert, wenn Sie eine Beteiligung des Landes an einer angedachten kommunalen Trägerschaft ohne weiteres Nachdenken und Prüfen ablehnen. Das Land ist an vielen privaten und kommunalen Gesellschaften, in welcher juristischen Form auch immer, beteiligt. Dass Verbandsgemeinden den Sicherstellungsauftrag nach Paragraf 2 des Landeskrankenhausgesetzes nicht zu erfüllen haben, ist bekannt, hindert jedoch keine VG daran, sich an einer solchen Gesellschaft oder Genossenschaft zu beteiligen.“ Ihren geäußerten Eindruck, dass DRK wolle die Krankenhäuser betreiben, um für die Menschen etwas zu tun, stoße bei den ehemals und aktuell Beschäftigten - gelinde gesagt - auf Unverständnis. ,Nah bei de Leut 2.0‘ hätte vielleicht auch zu einem Besuch bei den Mitarbeitenden der Krankenhäuser im Kreis geführt. „Ein wenig Empathie und ein Signal von ,gemeinsamen Anpacken’ in Ihren Aussagen hätte den Bewohnern des Kreises, die sich berechtigte Sorgen um ihre künftige Gesundheitsversorgung machen, gut getan“, erklärte Käppele, „ich gehe zunächst von einem unterstellten Konsens aus, dass keiner der beteiligten Akteure sich die dramatische Situation um die beiden Krankenhäuser des Kreises Altenkirchen gewünscht hat. Die Frage nach einer künftigen Trägerschaft ist vollkommen offen. Ausgeschlossen scheint für mich die Fortführung der Häuser durch die insolvente Gesellschaft des DRK, auf die Problematik RZVK hatte ich in der Sitzung vom 16. Dezember hingewiesen.“ (vh) |
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Nachricht vom 24.12.2024 |
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