AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 01.02.2025
Rheinland-Pfalz
Städte in Rheinland-Pfalz prüfen Einführung einer Verpackungssteuer
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer in Tübingen denken nun auch Städte in Rheinland-Pfalz über eine solche Abgabe nach. Ziel ist es, Müll zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu stärken.
Einweg-Kaffeebecher in Mülleimer. Foto: Daniel Karmann/dpaMainz. 50 Cent für Einweg-Getränkebecher, Pommes-Schalen oder Pizzakartons und 20 Cent für Besteck oder Strohhalme könnten bald auch in Rheinland-Pfalz fällig werden. Dies betrifft Verkäufer in Imbissen, Fast-Food- oder To-Go-Restaurants, falls Kommunen im Bundesland die Verpackungssteuer einführen. Die Steuer soll nicht nur Geld in die Stadtkassen spülen, sondern vor allem den Müll im öffentlichen Raum verringern.

In Mainz wird intensiv über die Einführung einer solchen Steuer diskutiert. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, dass man sich mit dem Verwaltungsaufwand auseinandersetze, um alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Auch in Trier ist eine Satzung in Planung, die vom Stadtrat verabschiedet werden muss. Bereits 2019 hatte der Stadtrat in Trier mehrheitlich beschlossen, eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell einzuführen, sobald dies rechtssicher möglich sei.

Koblenz hatte das Thema 2023 zunächst ad acta gelegt, da unklar war, ob es eine Verfassungsbeschwerde geben würde. Nach der Entscheidung aus Karlsruhe steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. In der Stadtratssitzung am 6. Februar gibt es zwei Anträge dazu: Die Freien Wähler fordern eine Prüfung der Steuer, während die Linken-Fraktion eine Satzung erstellen lassen will.

Auch in Kaiserslautern wird am 3. Februar der Stadtrat über die Verpackungssteuer beraten. Rund 700 Betriebe sollen informiert werden. "Wie sich die Einführung einer Verpackungssteuer auf den Haushalt der Stadt Kaiserslautern auswirken könnte, kann derzeit nicht beziffert werden", heißt es in einer Vorlage.

Landau hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen. "Wir prüfen das gerade intern", sagte eine Sprecherin. Mitte Februar soll das Thema im Ältestenrat des Stadtrats beraten werden, bevor eine Entscheidung fällt. Zweibrücken hat ebenfalls noch keine konkreten Planungen durchgeführt, könnte jedoch angesichts der neuen Rechtssicherheit die Diskussion erneut aufnehmen.

Grünes Licht aus Karlsruhe: Die Stadt Tübingen führte bereits 2022 eine Verpackungssteuer ein. Das Bundesverfassungsgericht entschied zugunsten der Steuer, trotz des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Verkäufer. Dieser Eingriff sei verfassungsgemäß, so der Karlsruher Senat. Laut Umfragen der Deutschen Umwelthilfe zeigen bundesweit rund 120 Städte Interesse an einer Einweg-Steuer. (dpa/bearbeitet durch Red)
Nachricht vom 01.02.2025 www.ak-kurier.de