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Pressemitteilung vom 26.02.2025 |
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Region |
Verkehrsbehinderungen und Parkverbote zu Karneval in Altenkirchen |
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Am Sonntag, 2. März, steht der Karnevalsumzug in Altenkirchen an, der für umfangreiche Verkehrssperrungen sorgen wird. Auch in den umliegenden Ortschaften Burglahr, Peterslahr, Oberlahr und Horhausen kommt es an den Karnevalstagen zu Straßensperrungen. |
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Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld informiert über die Verkehrseinschränkungen während des Karnevalsumzugs am Sonntag, dem 2. März 2025, in Altenkirchen. Aufgrund des Baus des Fachmarktzentrums auf dem Gelände Weyerdamm stehen keine Parkflächen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Die Zufahrten zum Festplatz über die Bachstraße und den Dammweg sind gesperrt.
Während des Umzugs sind weite Teile der Innenstadt für den Verkehr ab 11.30 Uhr bis in den Nachmittag gesperrt. Betroffen sind unter anderem die Hochstraße, Rathausstraße und Siegener Straße. Ab 13.45 Uhr folgen weitere Sperrungen, darunter Bachstraße und Bahnhofstraße. Entlang der Umzugsstrecke gelten Haltverbote.
Sperrungen auch in Burglahr, Oberlahr und Horhausen
Für den Nelkensamstagsumzug am 1. März in Burglahr und Peterslahr werden ab etwa 13 Uhr Streckenabschnitte wie die Wiedtalstraße gesperrt. Auch in Oberlahr kommt es am Veilchendienstag, 4. März, ab 13 Uhr zu Verkehrsbehinderungen durch Sperrungen der Silberwiesenstraße und weiterer Straßen.
Am Rosenmontag, 3. März, ist in Horhausen die Rheinstraße (Bundesstraße 256) ab 14 Uhr gesperrt.
Absperrungen müssen respektiert werden
In der Vergangenheit wurden widerrechtlich Absperrungen beiseitegeschoben und die Veranstaltungsstrecke noch vor Beendigung der Reinigung befahren. Dies behindert nicht nur die Reinigungsarbeiten, sondern gefährdet insbesondere Personen, die durch das Hochschleudern von Glasscherben oder kleinen Flaschen beim Überfahren Verletzungen davontragen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen sowie das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 26.02.2025 |
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