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Pressemitteilung vom 08.03.2025 |
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Politik |
Resolution zur Gewinnung von Wasserkraft an der Sieg in Euteneuen |
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Laut einer Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion Altenkirchen hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz die Plangenehmigung für den Abriss des Siegwehres in Euteneuen gestoppt. Der Grund sei ein erheblicher Verfahrensfehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Entscheidung werfe Fragen zur zukünftigen Nutzung der Wasserkraft auf. |
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Kirchen. Am 28. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Plangenehmigung für den Abriss des Siegwehres in Euteneuen wegen eines erheblichen Verfahrensfehlers als rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Fehler liege in einer unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vorprüfung), die den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte argumentiert, dass durch den Abriss keine Beeinträchtigung besonders geschützter Arten im Bruch- und Auenwald zu erwarten sei, weshalb eine umfassende UVP nicht erforderlich sei.
Die Interessengemeinschaft zum Erhalt des Siegwehres kritisiert diese Einschätzung scharf und betont die Bedeutung des Wehres für den Erhalt der Artenvielfalt im Auenwald. Auch die untere Naturschutzbehörde äußerte Bedenken, dass jährliche Überschwemmungen nach einem Abriss die Überstauung durch das Wehr nicht kompensieren könnten. Das Gerichtsurteil bestätige die mangelhafte Auseinandersetzung der SGD Nord mit diesen Argumenten.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Wehr potenziell dezentral grundlastfähigen Strom für die Region erzeugen könnte, was einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Kreis Altenkirchen leisten würde. Ortsansässige Betriebe zeigen Interesse an der Nutzung dieses Stroms.
Die Vorgehensweise der SGD Nord würde im Widerspruch zu einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vom 30. Oktober 2024 stehen, der eine Genehmigung von Windkraftanlagen in Naturschutzparks nur in Ausnahmefällen untersagt. In Euteneuen hingegen scheint die Regierung von Rheinland-Pfalz entschlossen, die Genehmigung für die Wasserkraftnutzung zu verhindern.
Der geplante Abriss soll mindestens drei Millionen Euro kosten, was in der Region auf Unverständnis stößt. Kritiker fordern, dass die Mittel besser in Maßnahmen wie den Hochwasserschutz investiert werden sollten. Zudem würde der Abriss die Möglichkeit zur regionalen Energieproduktion zunichtemachen.
Politische Vertreter fordern daher Ministerin Katrin Eder und Ministerpräsident Alexander Schweitzer auf, die Entscheidung zu überdenken und eine sachorientierte Lösung zu finden, die sowohl den Naturschutz als auch die lokale Energiegewinnung berücksichtigt. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 08.03.2025 |
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