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Pressemitteilung vom 18.03.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Landesweite Razzia gegen Kinderpornografie in Rheinland-Pfalz |
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Am Dienstag (18. März) führte die Polizei in Rheinland-Pfalz eine groß angelegte Aktion gegen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie durch. In mehreren Städten und Landkreisen wurden Wohnungen durchsucht und zahlreiche Beweismittel sichergestellt. |
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Rheinland-Pfalz. Die Polizei in Rheinland-Pfalz hat Dienstag (18. März) einen landesweiten Durchsuchungstag durchgeführt, um gegen die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie vorzugehen. Insgesamt wurden 15 Wohnungen durchsucht, darunter vier im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz, vier im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz, drei im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, drei im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sowie eine Wohnung im Bereich des Polizeipräsidiums Trier.
Den Tatverdächtigen, allesamt Männer im Alter zwischen 29 und 64 Jahren, wird nach § 184b StGB der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler Asservate im dreistelligen Bereich sicher, darunter Datenträger und Smartphones, die nun ausgewertet werden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) koordinierte die Aktion, während die Staatsanwaltschaft Koblenz die Verfahren bearbeitet.
LKA-Präsident Mario Germano unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahmen: "Man darf nie vergessen, dass all den abscheulichen Bildern und Videos der reale Missbrauch von Kindern zugrunde liegt." Er fügte hinzu: "Wir werden daher nicht lockerlassen, weitere Täter, die zur Verbreitung von Kinderpornografie beitragen, ausfindig zu machen und strafrechtlich zu verfolgen."
Die Durchsuchungen fanden in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten statt, darunter der Landkreis Bad Dürkheim, der Donnersbergkreis, der Landkreis Südwestpfalz, der Landkreis Kusel, der Westerwaldkreis, der Landkreis Mayen-Koblenz, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Trier und Zweibrücken. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 18.03.2025 |
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