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Nachricht vom 20.03.2025 |
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HFA VG-Wissen tagte: Themen waren die Freiwillige Feuerwehr und der Bevölkerungsschutz |
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Der Haupt- und Finanzausschuss, Bauen und Zukunft tagte am Dienstag (18. März) im Gerätehaus Wissen. Die Verwaltung informierte über die erforderlichen Veränderungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, des sogenannten Selbstschutzes der Bevölkerung und den Bevölkerungsschutz. |
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Wissen. Die Verwaltung hatte zu der Sitzung die Wehrleitung der VG und einen Architekten des Büros Lengfeld & Willisch Andreas Dech eingeladen. Bürgermeister Berno Neuhoff ging, mit einem Blick auf die anstehenden Änderungen im Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz sowie die allgemeine Hilfe (LBKG), darauf ein, dass weitere Aufgaben auf die Verbandsgemeinden zukommen werden.
Daniel Hundhausen hatte zum Thema "Zukunftsfähige Feuerwehr 2035" eine umfangreiche Präsentation erarbeitet. Zunächst stellte Hundhausen fest, dass es sich um eine sogenannte Pflichtaufgabe der Kommunen handele. Es gibt, so Hundhausen weiter, keinen Spielraum. Das LBKG schreibt, unter anderem vor, dass die Kommune eine "den örtlichen Verhältnissen" entsprechende Feuerwehr aufstellen muss. Ein weiterer Punkt ist, dass das Gesetz vorschreibt, dass die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen ist, dass in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet werden kann.
Gemäß der Feuerwehrverordnung RLP werden die Kommunen in unterschiedliche Gefahrenklassen eingeteilt. Der Bereich der Stadt Wissen ist hierbei, bei Brandgefahren, in die Klasse B3 eingestuft. Der restliche Bereich der VG in die Klasse B2, das heißt, dass an jedem Ort mindestens ein Mittleres Löschfahrzeug und ein Hubrettungsfahrzeug nach acht Minuten vor Ort sein muss. Bei der Klasse B3 erhöht sich der "Bedarf" auf ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, ein Hubrettungsfahzeug und den Einsatzleitwagen. Weitere Kräfte sollen nach maximal 15 Minuten an der Einsatzstelle eintreffen.
Externer Bedarfsplan zeigte "Mängel" auf
Der extern erstellte Feuerwehrbedarfsplan, der die Grundlage bildet, wurde am 25. Januar 2023 dem VG-Rat vorgestellt. Die Verteilung der Feuerwehren im VG-Gebiet ist im Bereich Birken-Honigsessen nicht ausreichend. Hier müsste ein weiterer Standort errichtet werden. Die derzeitigen Standorte in Katzwinkel, Schönstein und Wissen stoßen räumlich an ihre Grenzen oder überschreiten diese bereits.
Zur Sicherung der Schutzziele sollen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen dienen. Hier sind die Verbesserung der Tagesalarmsicherheit, die Anpassung der Ausrückebereich und die Einbindung externer Einheiten (Nachbarkommunen) zu nennen. Ein weiterer wichtiger Punkt in den Ausführungen von Hundhausen waren die Gerätehäuser der einzelnen Einheiten. Alle Gerätehäuser müssen saniert oder besser neu errichtet werden. Dies gilt im Besonderen für Wissen und Schönstein.
Für das Gerätehaus in Wissen beauftragte die Verwaltung das Architekturbüro Lengfeld & Willisch, welches sich überwiegend mit der Planung und Realisierung von Gerätehäusern befasst. Andreas Dech hatte das Gerätehaus in Wissen, aus Sicht der baulichen Möglichkeiten, betrachtet. Hierbei stellte er fest, dass dieser Standort, im wahrsten Sinne des Wortes "aus allen Nähten platze". Dass Fahrzeuge, derzeit elf, davon zwei Kreisfahrzeuge, hintereinander in einer Halle stehen, sei ein Novum. Die Risiken, die hieraus entstehen seinen enorm. Wörtlich sagte Dech: "Diese Unterbringung habe ich noch nie gesehen". Ein Ausbau am jetzigen Standort sei nicht möglich, da das Grundstück und die Nachbarbebauung dies nicht zulassen. Die Kosten für eine, aus Sicht des Architekten, nicht sinnvolle Sanierung würde Kosten von zwei bis vier Millionen Euro mit sich bringen. Ein Neubau nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben liege im Bereich von acht bis zehn Millionen Euro. Neben den Kosten für das Gerätehaus in Wissen kommen mittelfristig Kosten für den Neubau in Katzwinkel und ein Gerätehaus im Bereich Schönstein/Mittelhof auf die Kommune zu. Hierbei sind die Kosten für die erforderliche Neubeschaffung von Fahrzeugen, hier im Besonderen die Drehleiter, noch nicht bekannt.
Selbsthilfe und Bevölkerungsschutz
Hundhausen stellte dann die geplanten "Notanlaufstellen" und das Projekt "Katastrophenschutzleuchtturm" vor. Die Notanlaufstellen für die Bevölkerung sind bereits seit längerem bekannt und werden regelmäßig über das Mitteilungsblatt kommuniziert. Der sogenannte "Katastrophenschutzleuchtturm" soll im Kulturwerk eingerichtet werden. Berno Neuhoff nannte dies die einzige Möglichkeit, eine größere Zahl von Betroffenen unterbringen zu können. Da die VG und die Stadt als Hochwassergefährdet eingestuft sei, müsse, mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, hier bereits jetzt ein Konzept erstellt werden. Dies sei mit dem jetzt vorliegenden Plan geschehen. Hundhausen war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser "Katastrophenschutzleuchtturm" nicht allein von den Feuerwehren "betrieben" werden kann. Hier, so Hundhausen sind wir auf die Unterstützung von Vereinen, Gruppen und einzelner engagierter Bürger angewiesen. Für Hundhausen und auch den Bürgermeister Neuhoff war es wichtig, dass klargestellt wurde, dass die Sicherheit in der Stadt und der Verbandsgemeinde sichergestellt ist. Beide Vorschläge wurden, durch die Ausschussmitglieder, einstimmig zur Beratung im Verbandsgemeinderat angenommen. Neuhoff dankte den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, die durch die jeweiligen Wehrführungen vertreten waren, und sicherte ihnen die Unterstützung der Verwaltung zu. |
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Nachricht vom 20.03.2025 |
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