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Nachricht vom 27.03.2025
Region
VG Altenkirchen-Flammersfeld beschließt Neufassung des Haushalts 25/26
Das kommt auch nicht alle Tage vor: Ein bereits verabschiedeter Haushaltsplan ist 98 Tage nach der einstimmigen Befürwortung des zuständigen Gremiums in Teilen Schall und Rauch. Der Rat der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld genehmigte den runderneuerten Etat aufgrund finanzieller Verschiebungen wiederum einstimmig.
Aus der Verbandsgemeindekasse wird in nächster Zeit viel Geld entnommen werden müssen. (Foto: Pixabay) Altenkirchen. Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld legt Wert darauf, einen Doppelhaushalt jeweils in der Jahresabschlusssitzung ihres Rates auf den Weg zu bringen. So geschah es einstimmig am 19. Dezember 2024 für die Jahre 2025 und 2026. Finanzielle Änderungen in den zurückliegenden 98 Tagen aber machten es möglich: Das große Gremium der VG gab in seiner ersten Zusammenkunft des Jahres 2025 am frühen Donnerstagabend (27. März) zum zweiten Mal einstimmig grünes Licht für das nunmehr angepasste Zahlenwerk 2025/2026, wobei sich die AfD-Fraktion gegen den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie gegen die Beibehaltung der Verbandsgemeindeumlage in 2026 per heutigem Stand aussprach. Der Schritt erfolgte nicht unter der Kennzeichnung „Nachtragshaushalt“, da die Budgetdarstellung von der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung Altenkirchen) noch nicht genehmigt worden war. Nunmehr erhält sie die umfangreiche Auflistung als aktuellste Version. Die angepassten Sachverhalte: Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer steigen. Für 2026 wurde die voraussichtliche Verringerung der Umlagegrundlagen durch die geringeren Messbeträge bei der Grundsteuer B berücksichtigt, so dass sich die Umlagegrundlage um rund eine Million Euro reduziert. Vom Jahr 2026 wurde deswegen mit einem Umlagesatz von 46 Prozent (derzeit 44 Prozent), von 2027 an mit 47 Prozent gerechnet. Geringe Anpassungen mussten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus und Vergabestelle, zeitliche Verschiebungen bei verschiedenen Baumaßnahmen vorgenommen werden. Unter anderem werden beim Hallenbad-Neubau Nachträge in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erwartet und mit der vorläufigen Streichung der Kosten für den Abriss des alten Hallenbades kompensiert. Der Ankauf einer Forstfläche von ca. 170 Hektar schlägt zusätzlich mit 3,7 Millionen Euro zu Buche. Deswegen müssen auch höhere Kredite aufgenommen und Zins- und Tilgungsleistungen angepasst werden. Um die Umlage auf dem Wert auch für 2026 bei 44 Prozent zu belassen, nimmt die VG einen Liquiditätskredit in Höhe von 820.000 Euro (Differenzbetrag) auf. Dieser Schritt war bereits vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss befürwortet worden. Gravierende Änderungen der Kreditinanspruchnahme für Investitionen in der Neufassung (in Klammern die ursprünglichen Ansätze) sind: 2025: 2,250 Millionen Euro (350.000 Euro) - 2026: 8,1 Millionen Euro (7,1 Millionen Euro).

Einstimmigkeit ohne Ende
Diese Entscheidungen erfolgen jeweils einstimmig. Die energetischen Sanierungen der Kindestagesstätten „Traumland“ in Altenkirchen und „Kunterbunt“ in Flammersfeld rücken näher. Die Mitglieder des Gremiums beauftragten die Verwaltung, nach Eingang der Förderzusagen die beiden Maßnahmen auszuschreiben und umzusetzen. Für Altenkirchen belaufen sich die Kosten auf 1.379.350 Euro, für Flammersfeld auf 1.555.687 Euro. Fließen die Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), werden 90 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt, so dass die VG für Altenkirchen noch 137.934 Euro und für Flammersfeld 155.569 Euro beisteuern muss. Beteiligen mit 50 Prozent wird sich die VG an der Asphaltsanierung der Altenkirchener Stadtstraße „Im Sportzentrum“ (Glockenspitze) und des sich anschließenden Wirtschaftsweges, so dass für die Stadt die zweite Hälfte übrig bleibt. Der Zustand habe sich in den zurückliegenden Jahren aufgrund mehrerer Aufbrüche und hohem Schwerlastverkehr wegen des Neubaus des VG-Hallenbades deutlich verschlechtert. Die geschätzten Sanierungskosten betragen rund 120.000 Euro. Auch in puncto Glasfaserausbau (Programm „Graue Flecken“) muss finanziell nachgelegt werden. Hatte die VG bislang eine Übernahme von Kosten bis zu einer Höhe von 2,996 Millionen Euro erwartet, erklärte sie sich nunmehr bereit, bis zu 4,7 Millionen Euro zu schultern. Um den Raummangel in der Raiffeisen-Grundschule Flammersfeld zu lindern, müssen – wie schon an anderen Grundschulen mit der VG als Träger – Container herhalten, in die zwei Klassen einziehen sollen. Unter dem Strich stehen Kosten für beide Räume (jeweils 70 Quadratmeter) in Höhe von 214.000 Euro. Zusätzlich fallen Ausgaben (beispielsweise für Wasser-, Kanal- und Stromanschluss) von rund 15.000 Euro an.

Kommunale Wärmeplanung bis 2028
Auch die VG Altenkirchen-Flammersfeld muss sich einer kommunalen Wärmeplanung annehmen, der die Zusammenkunft ihr uneingeschränktes „Ja“ zukommen ließ. Hintergrund: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) trat gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele spätestens im Jahr 2045 zu erreichen. Mit dem WPG werden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Für Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet waren, wurde die Frist zur Erstellung der Wärmeplanung auf den 30. Juni 2028 festgelegt. Die Rhein-Sieg Netz GmbH übernimmt den Part der Konzeption, wobei bereits feststeht, dass aufgrund der gegebenen infrastrukturellen Faktoren für den Großteil der Ortsgemeinden auch künftig nur eine dezentrale Wärmeversorgung realisierbar sein wird. Die VG verbraucht für die Wärmeversorgung von Haushalten, Industrie und Gewerbe und kommunalen Liegenschaften jährlich 365 Gigawattstunden und emittiert dabei 95.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid. Wenig überraschend erfolgt aktuell die Beheizung zu 85 Prozent über fossile Energieträger. Bis 2045 soll dieser Anteil also auf Null gesenkt werden.

Zuwachs für Seniorenbeirat
Zum neuen Mitglied des Seniorenbeirates der VG wurde Achim Gelhaar (Altenkirchen) für die Dauer der Wahlzeit des VG-Rates ohne Widerspruch bestellt. Diesem Gremium sollen mindestens zehn, maximal 18 Mitglieder angehören, aktuell sind es lediglich 15. Keine Bäume ausreißen kann die VG mit dem Wald, den sie besitzt. Der Forstwirtschaftsplan für 2025, der keinen Gegenwind erfuhr, weist keine Holzernte aus, demgegenüber stehen Kosten in Höhe von 7475 Euro. Angepasst wurde einmütig zudem die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der „Betreuenden Grundschule“ sowie der Kostenbeteiligung an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen der VG: Die Regelung zur Abrechnung der angebotenen Betreuungszeiten wurde dahingehend modifiziert, dass vom Schuljahr 2025/2026 an für jede täglich angebotene Betreuungsstunde ein Elternbeitrag von zehn Euro pro Monat erhoben wird. Für Kinder, die als Ganztagskinder lediglich die Betreuende Grundschule am Freitag in Anspruch nehmen, fallen 2,50 Euro pro Monat an. (vh)
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