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Nachricht vom 04.04.2025 |
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Region |
Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt |
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Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche von Betrügern aufmerksam machen, die derzeit im Umlauf ist: gefälschte Bußgeldbescheide im Namen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Es ist von größter Wichtigkeit, solchen dreisten Geldforderungen keinesfalls nachzukommen und verdächtige Nachrichten umgehend zu löschen. Auch Wolfgang Rabsch selbst erhielt kürzlich eine solche betrügerische E-Mail, deren Inhalt er den Lesern im Folgenden schildern möchte, um diese vor ähnlichem Schaden zu bewahren. |
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Liebe Leser der Kuriere,
diesen Artikel schreibe ich persönlich, um andere Leser der Kuriere eindringlich zu warnen, auf unglaublich dreiste Geldforderungen von Unbekannten zu reagieren. Es ist ratsam, eine gefakte Zahlungsaufforderung sofort zu löschen.
Die folgende Mail habe ich erhalten:
Guten Tag, Verkehrsteilnehmer,
Sie haben eine Geldstrafe in Höhe von 155 Euro erhalten wegen einer Ordnungswidrigkeit:
• Art des Verstoßes: Geschwindigkeitsüberschreitung
• Datum des Verstoßes: 10.03.2025 um 11:30 Uhr
• Kontrollstelle: Bundesstraße B76 Abschnitt 15
Für Ihre Einfachheit können Sie das offizielle PDF-Dokument mit den Zahlungsinformationen unter folgendem Link einsehen:
Dokument herunterladen
Wichtiger Hinweis: Falls Sie mit diesem Bußgeldbescheid nicht zufrieden sind, haben Sie das gesetzliche Recht, innerhalb von 14 Werktagen Einspruch zu erheben. Bitte erreichen Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten:
Kontakt: 49 461 316-0
E-Mail-Adresse: kba@kba.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00-16:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Beachtung.
Fallen Sie nicht auf Betrüger herein
So sieht nie im Leben ein Bußgeldbescheid aus, wobei jedermann weiß, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nicht für die Versendung von Bußgeldbescheiden zuständig ist, sondern Überschreitungen im Straßenverkehr, die mit Punkten bedroht sind, in dem dortigen KBA-Register einträgt. Das KBA stellt auch keine Geldforderungen an den Verkehrssünder, dafür sind die Bußgeldbehörden bei Städten und Kreisen zuständig. In der mir zugesandten Mail ist immer nur die Rede vom KBA, so würde eben dieses KBA, niemals ein offizielles Schreiben versenden.
Die Zahlungsaufforderung bezeichnet als Kontrollstelle die Bundesstraße B 76, die durch Schleswig-Holstein führt. Ich bin zuletzt vor etwa zehn Jahren in diesem Bundesland gewesen. Es ist auch kein amtliches Autokennzeichen angegeben, um eine Halterfeststellung durchzuführen. Darum ist die Frage zulässig, wie Betrüger aus dem Netz an meine Daten kommen.
Der angebliche Bußgeldbescheid enthält stümperhafte Fehler, die in einem amtlichen Schreiben nie so zu Papier gebracht worden wären. Eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit kann niemals als Geldstrafe bezeichnet werden, es ist, wie der Ausdruck bereits vermittelt, eine Buße. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss zwingend erwähnt werden, um wie viel km/h der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Allein deswegen wäre der Bußgeldbescheid fehlerhaft und daher unzulässig.
In dieser Mail werde ich als Empfänger aufgefordert, das entsprechende Dokument, also den Bußgeldbescheid, herunterzuladen. Lassen Sie auf jeden Fall die Finger davon, denn wenn Sie dieses tun, wird der anonyme Absender der Mail wahrscheinlich Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
Seien sie also immer auf der Hut, das Netz wimmelt nur so von Betrügern!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rabsch
Redakteur beim WW-AK-NR-Kurier
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Nachricht vom 04.04.2025 |
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