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Nachricht vom 24.04.2025 |
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Klinik-Zukunft: Wählergruppe Käppele sieht Altenkirchen-Aus von langer Hand vorbereitet |
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Die Wählergruppe Käppele (ein Sitz im Altenkirchener Kreistag) hat die „traurige“ Entwicklung um den Krankenhausstandort Altenkirchen analysiert. Sie kommt zu dem Ergebnis: „Aus dem Zusammensetzen der einzelnen Mosaiksteine ergibt sich ein deutliches Bild, von welchen Personen mit welchen Interessen ein Klinikstandort in Altenkirchen - bar jeder Vernunft - geopfert wurde.“ |
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Altenkirchen. Nach wie vor befindet sich die Krankenhauslandschaft im Kreis Altenkirchen und im nördlichen Westerwaldkreis nach dem Rückzug des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz als Klinik-Betreiber im Umbruch. Für die Standorte Kirchen und Hachenburg gibt es Interessenten, die sich jeweils eine Übernahme vorstellen können, für den in Altenkirchen eher nicht, so dass dessen Status als Medizinisches Versorgungszentrum wohl bestehen bleiben muss. Die Wählergruppe Käppele, die mit einem Sitz im Altenkirchener Kreistag vertreten ist, blickt auf die Entwicklung zurück und sieht den Niedergang des Hospitals in der Kreisstadt von langer Hand inszeniert. In einem Doppelinterview erinnern Ralf Käppele (Namensgeber der Wählergruppe sowie Mitglied des Kreistages) und Dr. Isabella Jung-Schwandt, die sich ebenfalls um einen Sitz im höchsten Gremium des AK-Landes bewarb, viele Jahre lang als Anästhesistin in der DRK-Klinik am Leuzbacher Weg arbeitete und auch dem lokalen Betriebsrat angehört(e), „dass in der Vergangenheit wichtige wie beispielsweise das Labor und auch gewinnbringende Abteilungen wie die Endoprothetik von Altenkirchen nach Hachenburg verlagert wurden. Nach der Schaffung des Verbundkrankenhauses Altenkirchen-Hachenburg unter der Regie des DRK hat der in Hachenburg verwurzelte zuständige Kaufmännische Direktor Ecker vorausschauend ,seinen’ Standort Hachenburg durch diese Maßnahmen aufgewertet“. In Richtung Neubau rekapitulieren sie: Am 25. September 2019 sei den Kuratorien der Häuser eine Standortempfehlung des Instituts für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH präsentiert worden mit dem Ergebnis, dass der Standort 6, also Hachenburg, der klar zu empfehlende Standort für einen Krankenhausneubau sei. Das Gespräch im Wortlaut:
Die Richtigkeit dieser Ausarbeitung wurde umgehend angezweifelt ...
Jung-Schwandt: Die Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens ist bei verantwortlicher Stelle wie zum Beispiel dem Gesundheitsministerium in Mainz ignoriert worden. Von dort wurde ein Kurzgutachten ,Standortempfehlung Zusammenlegung der DRK-Klinikstandorte Altenkirchen und Hachenburg’ in Auftrag gegeben mit dem bekannten Ergebnis ,Müschenbach’. Auch hier wurden Fehler des Ausgangsgutachtens übersehen. und insbesondere wurde bei beiden Gutachten ausdrücklich auf erkannte, wichtige Grundlagen zur Findung einer Entscheidung – aus welchen Gründen auch immer- verzichtet. Wir zitieren: ,Nicht in unsere Empfehlung mit eingeflossen sind Fragen zur Wirtschaftlichkeit im Sinne von Preisen für das Grundstück sowie dessen Erschließung mit unter anderem Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation sowie verkehrstechnische Fragen zur Zuwegung. Auch die tatsächliche Verfügbarkeit der Flächen sowie entsprechende baurechtliche Fragen bedürfen einer detaillierten Klärung. Grundsätzlich wurde uns jedoch versichert, dass alle Flächen für einen Krankenhausneubau geeignet sind und generell zur Verfügung stehen.‘
Was schlossen Sie daraus?
Jung-Schwandt: Aus heutiger Sicht wissen wir, dass das Einfließen dieser wichtigen Faktoren das K.o.-Kriterium für den Standort Müschenbach/Hachenburg gewesen wäre. Um die Angelegenheit noch weiter in Richtung Westerwaldkreis voranzutreiben, hat das DRK in der Person des damaligen DRK-Geschäftsführers Decker an den Kreis Altenkirchen den Antrag gestellt, für den Fall des Neubaus der ,Westerwaldklinik’ in Müschenbach auf das vertraglich bestehende Recht des Heimfalls zu verzichten. In diesem Zusammenhang hat Herr Decker am 23. November 2020 im Kreistag in Altenkirchen unter anderem ausgeführt, dass der Westerwaldkreis nach einem Neubau in Müschenbach das Krankenhausgrundstück in Hachenburg zurückerhalte und dieses veräußern werde. Von diesem Verkaufserlös werde das DRK in Höhe der Zahlungen für die Grundstücke in Müschenbach, ein rund rund siebenstelliger Gesamtpreis, eine Abfindung erhalten. Das ist im Protokoll der Sitzung des Kreistags Altenkirchen vom 23. Novemner 2020 nachzulesen. Niemand nahm daran Anstoß, dass unter dem Strich der Westerwaldkreis durch das Versprechen der Erstattung des erwähnten siebenstelligen Gesamtpreises an das DRK den Standort Müschenbach ,gekauft’ hat. Der hierzu ergangene Beschluss erfolgte im Übrigen einstimmig.
Wie stuften Sie die Insolvenz in Eigenverwaltung ein?
Käppele: Unter dem 8. August beantragte die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz mit den beratenden Rechtsanwälten BRL und der Firma WMC HealthCare, die schon Monate zuvor beratend tätig waren, die Insolvenz in Eigenverwaltung. Die sinnfreien, Millionenbeträge kostenden Sanierungskonzepte der Firma WMC HealthCare sollen nur erwähnt werden ebenso wie die kommunikativen Meisterleistungen der Consilium Rechtskommunikations GmbH. Nicht nur Gesundheitsminister Hoch ist, so seine mehrfachen Äußerungen in der Presse, von Maßnahmen der Eigenverwaltung überrascht worden, so auch von der Schließung der somatischen Abteilungen in Altenkirchen zum 16. August 2024. So wurde er offensichtlich in Unkenntnis gelassen, dass entgegen der Planung von WMC HealthCare die bauchchirurgische Versorgung aus Gründen der Kapazitäten nicht von Altenkirchen nach Hachenburg hat verlegt werden können. Auch die traumatologische Versorgung konnte - entgegen den Planungen - durch Hachenburg nur teilweise abgedeckt werden. Somit besteht zum heutigen Zeitpunkt ein kompletter Verlust der Traumaversorgung (Schockraum) im Umkreis von 40 bis 60 Kilometern rund um Altenkirchen, wie in dem jetzt von Minister Hoch veröffentlichten Gutachten zur Krankenhauslandschaft Rheinland-Pfalz auf Seite 216 zu lesen ist.
Dieser Fakt scheint vor allem in Mainz niemanden zu stören ...
Käppele: Die Antwort des Ministers auf den offenen Brief der Bürgerinitiative ,Gute Gesundheitsversorgung im Raiffeisenland, enthält u.a. die Aussage: ,Das Krankenhaus in Altenkirchen ist deshalb und solange nicht sicherstellungsrelevant, wie es die sicherstellungsrelevanten Häuser in Kirchen und Hachenburg gibt’. Dies verwundert, hat der Minister doch den Standort Hachenburg als reine Fachklinik bezeichnet und nicht als relevanten Grundversorger. Möglicherweise ist der Minister in diesen Aussagen genauso ambivalent wie bei der Aussage zur Rekommunalisierung der Häuser im Kreis Altenkirchen. Hat er in der Kreistagssitzung am 8. Oktober 2024 ausdrücklich von der Übernahme durch den Kreis abgeraten und das DRK als verlässlichen Partner dargestellt, ist seine Ablehnung in der Sitzung des Kreistags vom 16. Dezember 2024 so nicht mehr zu vernehmen. Der Satz, dass er davon abrate, potenzielle Träger auszuschließen und gleichzeitig die Verantwortung der kommunalen Familie hervorzuheben, ist ein Musterbeispiel für ,klare’ politische Aussagen. Ebenso unverständlich ist die Aussage des Ministers, wenn er ausführt, mit Regiokliniken erstmalig auch stationäre Angebote für den ambulanten Bedarf der Bevölkerung vorzusehen.
Was hat das zu bedeuten?
Jung-Schwandt: Ambulant oder stationär? Hoch bezieht sich hier offensichtlich auf das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz seines Parteikollegen Lauterbach, wenn auch dort diese Häuser als sektorenübergreifende Kliniken bezeichnet werden, die stationäre, ambulante und eine pflegerisch geführte Station zur Grundversorgung der Bevölkerung vereinen. Verbunden mit einer echten Notfallversorgung (wie sie in Altenkirchen bis Oktober 2023 bestand) wäre dies ein Konzept für den Standort Altenkirchen, der die Grundversorgung der Bevölkerung neben den umliegenden Fachkliniken sicherstellt. Hier wäre es sicherlich sinnvoller, Geld zu investieren, als die Zusagen des Ministeriums zu einer Generalsanierung des Krankenhauses Hachenburg. Wenn schon Steuergelder eingesetzt werden, macht es keinen Sinn, saniertes Haus in Altenkirchen leer stehen zu lassen und in Hachenburg erhebliche Summen zu investieren. Bisher galten Altenkirchen und Hachenburg als ein Krankenhaus, aber nur mit der Richtung von Altenkirchen nach Hachenburg. Entgegengesetzte Vorschläge wurden von dort immer als ,Kirchturmdenken’ abgetan, um sich inhaltlich nicht mit Fakten auseinandersetzen zu müssen. Zu diesen Fakten gehört, dass in Altenkirchen genügend Kapazitäten vorhanden sind, um Fachklinik und Grundversorgung zu vereinen und so zukunftsfähig die Versorgung der Bevölkerung kreisübergreifend sicher zu stellen. Aus der dargestellten Chronologie muss sich für die Bevölkerung und insbesondere für die Verantwortlichen des Kreises Altenkirchen aufdrängen, sich mit Selbstbewusstsein und Rückgrat dem sicherlich von Landtagspräsident Hering mit initiierten Treiben entgegenzustellen. Ein erster Schritt wäre es, von Minister Hoch zu fordern, die an den Standort Hachenburg und an den dortigen neuen potenziellen Träger gemachten Zusagen offen zu legen und zu begründen. (vh) |
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Nachricht vom 24.04.2025 |
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