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Pressemitteilung vom 25.04.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Polizei in RLP verteilt "Ersthelfendenkarten“ zum Versicherungsschutz
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Wer in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub Erste Hilfe leistet, steht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Doch leider wissen viele Ersthelfer dies gar nicht. Denn im Gegensatz zu beispielsweise Beschäftigten, Studierenden oder ehrenamtlich Tätigen sind Ersthelfende nicht in Strukturen eingebunden. |
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Rheinland-Pfalz. Das bedeutet, sie können im Vorfeld nicht gezielt über ihren Unfallversicherungsschutz aufgeklärt werden. In Rheinland-Pfalz soll von nun an die "Ersthelfendenkarte" dieses Informationsdefizit ausräumen.
"Wir als Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP), Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung im Land, haben uns die Frage gestellt: Wie können wir neue Wege etablieren, um Informationen zum Unfallversicherungsschutz zu übermitteln? Dies geht aus unserer Sicht am besten über Multiplikatoren am Ort des Geschehens", erklärt Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der UK RLP. Als solche Multiplikatoren hat die UK RLP die Einsatzkräfte der Polizei identifiziert. Denn sie treffen Hilfeleistende nach dem möglichen Unfall bei der Hilfeleistung als Erste an und können die Situation am besten einschätzen. Künftig können diese Polizistinnen und Polizisten mit der Übergabe der Ersthelfendenkarte alle relevanten Informationen der UK RLP schnell und unkompliziert übermitteln.
Die Ersthelfendenkarte ist so groß wie eine Scheckkarte und bietet erste Informationen für Ersthelfende. Sie verweist auch auf die Webseite der UK RLP für Ersthelfende www.ukrlp.de/ersthelfende, auf der Hilfeleistende weitere wichtige Informationen etwa über Unterstützungsmöglichkeiten oder Ansprüche finden. Wer das persönliche Gespräch sucht, findet auf der Karte auch die Kontaktadresse der Unfallkasse. (PM) |
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Pressemitteilung vom 25.04.2025 |
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