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Nachricht vom 09.04.2012 |
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Region |
Ist der Reisepass/Personalausweis noch gültig? |
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Oftmals denkt man auch vor dem Reiseantritt innerhalb Europas seit dem Wegfall der Grenzkontrollen nicht daran, dass man gültige Ausweise benötigt. Der Ärger bei trotzdem stattfindenen Kontrollen, auch innerhalb eines europäischen Landes kann vermieden werden wenn man rechtzeitig vor dem Urlaub die Dokumente prüft. Für Kinder gilt ab Juni 2012: sie brauchen ein eigenes Dokument, die Einträge im Elternpass werden aufgrund europäischer Vorgaben ungültig. |
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Wissen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Wissen macht in einer Pressemitteilung auf die Veränderungen bei den Personalausweisen, Reisepässen und vor allem bei den Kinderpässen aufmerksam. Auch wenn es in Europa keine Grenzkontrollen mehr gibt, müssen die Reisenden gültige Papiere mit sich führen.
Grundsätzliches:
Jeder Bundesbürger, ab Vollendung des 16. Lebensjahres, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Der Antrag für einen neuen Personalausweis bzw. Reisepasses sollte rechtzeitig gestellt werden, damit Ihr Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Wartezeit 3 – 4 Wochen beträgt.
Der Antrag ist persönlich zu stellen! Dabei ist es wichtig, dass die notwendigen Unterlagen bei der Beantragung vorgelegt werden, sonst kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Wichtig: Das abgelaufene Dokument ist mitzubringen! Haben Sie dieses verloren ist der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde anzuzeigen. Zum Ausweisen sind dann andere Ausweispapiere vorzulegen. Falls kein Dokument vorhanden sein sollte, ist das Stammbuch ggf. die Eheurkunde oder die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Besonderheiten bei Kinderreisepässen:
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 6 Jahre, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr ist möglich, jedoch nur, wenn der Pass noch nicht abgelaufen ist. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses kann jederzeit erfolgen, solange dieser noch gültig ist. So wird gegeben falls das Lichtbild und die Daten des Passes aktualisiert. Dies empfiehlt sich besonders vor Reisen außerhalb Europas.
Zur Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht ist dies mittels geeigneter Unterlagen vorzuweisen.
Seit dem 01.11.2005 werden die Kinderreisepässe nur noch mit Bild ausgestellt, dies gilt für jedes Alter, auch für Neugeborene und Säuglinge. Die Fotos müssen den Anforderungen für biometrietaugliche Passbilder genügen. Eingetragen werden auch die Augenfarbe und Körpergröße des Kindes. Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro und für eine Verlängerung oder Aktualisierung fallen 6 Euro Gebühr an. Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Vorsicht: Der Kinderreisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt. Informationen erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Menüpunkt Reise und Sicherheit. Bei weiteren Fragen steht die Verwaltung zur Verfügung. Wird der Kinderreisepass bei Ihrem Reiseziel nicht anerkannt, kann wahlweise ein Personalausweis oder ein Reisepass für Ihr Kind ausgestellt werden.
Besonderheiten bei Personalausweisen:
Der Personalausweis ist nicht verlängerbar, d. h. dass nach Ablauf des Ausweises, der Personalausweis neu ausgestellt werden muss. Auf Antrag kann ein Ausweis ab Geburt ausgestellt werden. Er ist für unter 24-jährige 6 Jahre gültig, wobei eine Gebühr von 22,80 Euro anfällt. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist das Dokument 10 Jahre gültig, hier fällt eine Gebühr von 28,80 Euro an.
Seit dem 01.11.2010 werden ebenfalls biometrietaugliche Fotos verlangt. Die Augenfarbe und Körpergröße werden auf dem Ausweis eingetragen und die Aufnahme der Fingerabdrücke beim Personalausweis ist freiwillig.
Benötigt der Ausweisbewerber ein vorrübergehendes Dokument, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und es wird eine Gebühr von 10 Euro fällig. Beachte: Hierzu wird ebenfalls ein biometrietaugliches Bild benötigt.
Vorsicht: Bei Reisen wird der Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt. Informationen erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Menüpunkt Reise und Sicherheit. Wird der Personalausweis nicht anerkannt, muss ein Reisepass ausgestellt werden.
Besonderheiten bei Reisepässen:
Der Reisepass kann wie der Personalausweis ab Geburt ausgestellt werden und ist ebenfalls nicht verlängerbar. Für Reisepässe die unter dem 24 Lebensjahr ausgestellt werden fällt eine Gebühr von 37,50 Euro an. Die Gültigkeit von diesen Pässen beträgt 6 Jahre. Der Reisepass der eine 10-jährige Gültigkeit hat wird für Personen ausgestellt, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Eine Gebühr von 59 Euro muss entrichtet werden. Seit dem 01.11.2005 werden für den Reisepass biometrietaugliche Fotos benötigt. Eingetragen werden wiederum die Körpergröße und die Augenfarbe.
Beim Reisepass ist es Pflicht zwei Fingerabdrücke abzugeben. Dies ist seit dem 01.11.2007 der Fall und wird auf elektronischem Wege durchgeführt. Es werden bei der Aufnahme beide Zeigefinger herangezogen. Sollte dies aus irgendeinem Fall nicht möglich sein, wird auf einen, von drei weiteren Fingern der Hand, zurückgegriffen. Nach Ausstellung des Reisepasses werden die Informationen des Fingerabdruckes bei der Behörde gelöscht. Somit sind die Abdrücke ausschließlich in dem Chip des Reisepasses vorhanden.
Sollten kurzfristig Reisen anstehen kann Ihnen gegen einen Aufschlag von 32 Euro ein Expressreisepass ausgestellt werden. Dieser ist in der Regel in 3 Werktagen produziert und ist ein ganz normaler Reisepass, der nur in einem beschleunigten Verfahren gefertigt wird. Ebenfalls ist es für Vielreisende möglich einen 48- seitigen Reisepass zu erhalten, welcher zusätzlich 16 Seiten mehr, für Visaeinträge, besitzt. Ein Aufschlag von 22 Euro muss gezahlt werden.
Europäische Vorgaben:
Aufgrund europäischer Vorgaben wird allen Eltern, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor dem 26. Juni 2012 neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder kämen Kinderreisepässe, Reisepässe und –je nach Reiseziel- auch Personalausweise in Betracht.
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 28 und 29, erteilt gerne weitere Auskunft (Tel. 02742/ 939 – 162, - 164 oder – 165; E-Mail: michelle.zeggel@rathaus-wissen.de, ursula.brenner@rahtaus-wissen.de, sandra.schmidt@rathaus-wissen.de). |
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Nachricht vom 09.04.2012 |
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