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Nachricht vom 22.05.2012 |
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Region |
Fortbildung im Betreuungsrecht abgeschlossen |
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Die von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen in Zusammenarbeit mit den fünf Betreuungsvereinen im Kreis entwickelte Schulungsreihe zum Thema „Betreuungsrecht“ wurde erfolgreich durchgeführt. Am Dienstagabend zogen die Organisatoren mit Blick auf die nun abgeschlossene Fortbildungsreihe im evangelischen Gemeindehaus in Wissen ihr Fazit. |
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Wissen. In dem von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen in Zusammenarbeit mit den fünf Betreuungsvereinen im Kreis entwickelten Grundkurs „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“ wurden den knapp 40 Teilnehmern im Rahmen dreier Veranstaltungsabende wichtige Inhalte im Bereich des Betreuungsarbeit vermittelt. Zielgruppe der schon seit vielen Jahren veranstalteten Fortbildung sind ehrenamtliche Betreuer, vorwiegend Angehörige, Freunde und Bekannte von Betroffenen, sowie an einer Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer Interessierte.
In den Kurseinheiten, die alle im evangelischen Gemeindehaus in Wissen stattfanden, wurden den Teilnehmern wichtige Inhalte zur Umsetzung ihrer täglichen Arbeit vermittelt und ihr Wissen in rechtlicher Hinsicht vergrößert. Im Rahmen der Frühjahrsfortbildungsreihe in 2012 referierten unterschiedliche Experten zu den Themenblöcken „Betreuungsrecht/Rechte und Pflichten des Betreuers“, „Regelung der finanziellen Angelegenheiten im Rahmen rechtlicher Betreuung“ und „Die Gesundheitsfürsorge/freiheitsentziehende Maßnahmen“.
Jeweils im Frühjahr und im Herbst veranstalten die Organisatoren eine aus zwei bis drei Kurseinheiten bestehende Fortbildungsreihe, so Maria Demmel, Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen. Die Themenfelder richten sich dabei nach der Nachfrage der Betreuer.
Mit 35 bis 40 Teilnehmern pro Veranstaltungsreihe könne man von einer guten Resonanz sprechen, so Birgit Karst-Seidel, Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen. Der Bedarf und Wissensdurst der ehrenamtlichen Betreuer sei immens.
Aber nicht nur ehrenamtliche Betreuer, sondern auch die, die Interesse haben, ihr soziales Engagement im Rahmen der Betreuungsarbeit zu entfalten, sind bei der Fortbildungsreihe willkommen. Dabei sei hervorzuheben, dass bereits soziale Alltagskompetenzen für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausreichen, so die Organisatoren. Die Fortbildung solle Interessenten, die zuvor häufig in völlig anderen Berufsfeldern gearbeitet haben, die Schwellenangst nehmen und sie dazu ermutigen, ihren Wunsch, in Verantwortung mit und für jemand anderen zu handeln und einen persönlichen Kontakt aufzubauen, umzusetzen.
Mit Blick auf das Betreuungsgesetz, welches 2012 bereits 20 Jahre alt wird, sei, so Wolfram Westphal, Betreuungsverein im Diakonischen Werk Altenkirchen e.V., hervorzuheben, dass es im Vergleich zu seinen Vorgängern einen Schwerpunkt auf die Freiheitsrechte lege. Autonomie stehe im Vordergrund und damit die Notwendigkeit Menschen zu unterstützen und zu befähigen, wieder eigenständig im Leben zu stehen. Einen großen Fortschritt biete das Betreuungsrecht im Hinblick auf die vorher übliche Vormundschaft.
Zudem verwies Westphal darauf, dass viele ehrenamtliche Helfer, sofern die betreute Person mittellos ist, also ihr Vermögen unter 2600 Euro liegt, einen Anspruch auf eine staatlich gezahlte Aufwandspauschale von 322 Euro pro Jahr haben. Dazu müsse der ehrenamtliche Betreuer seinen Anspruch jedoch einmal im Jahr geltend machen. Leider sei die Pauschale in den vergangenen Jahren gar nicht und davor nur unwesentlich erhöht worden.
Auch sprach Westphal die Aufgabe der Betreuungsvereine an. Diese bestehe zum einen darin, die Betreuung zu unterstützen, andererseits zwecks staatlicher Kostensenkung in der Betreuungsvermeidung. Um den Weg über die Instanzen des Betreuungsgerichts und Gesundheitsamts zu umgehen, werden Menschen frühzeitig über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informiert. Ein solcher gesetzlich legitimierter Bevollmächtigter habe stets Vorrang vor der Betreuung.
Liegt keine Vollmacht vor, ist es jeder Person – etwa dem Bankmitarbeiter oder Nachbarn – möglich, eine Betreuung anzuregen, um so Menschen vor einer finanziellen oder gesundheitlichen Verwahrlosung zu schützen, indem sie beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag stellt.
Die Betreuungsvereine stehen dabei als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch bei der nächsten Fortbildungsreihe hoffen die Organisatoren auf eine Vielzahl engagierter Teilnehmer. (bk)
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Nachricht vom 22.05.2012 |
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