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Nachricht vom 10.12.2007
Region
HIBA: Gemeinsam Leben und Lernen
HIBA e.V. steht für die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen in wohnortnahen Einrichtungen im Kreis Altenkirchen.
hibaWissen/Kreis Altenkirchen. Seit über 12 Jahren setzt sich der HIBA e.V. zusammen mit Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen erfolgreich für neue Wege in der gesellschaftlichen Teilhabe ein. Ziel ist das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen in wohnortnahen Einrichtungen im Kreis Altenkirchen. 1995 konnten erstmals Eltern aus dem Umfeld des HIBA ihrem Kind mit einer Beeinträchtigung den Besuch eines Regelkindergartens ermöglichen. Schon ein Jahr danach besuchten vier weitere Kinder mit Beeinträchtigungen die wohnortnahen Kindertagesstätten (Kita) mit der Unterstützung einer integrativen Begleitung des HIBA. So setzten sich in den folgenden Jahren immer mehr interessierte Eltern dafür ein, dass ihre Kinder gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Kindern leben und lernen können.
Im Jahr 2002 besuchten mittlerweile 13 Kinder mit einem Integrationshelfer die Schule oder Kita. Das wachsende Selbstbewusstsein der Eltern und die zunehmenden Anfragen ermutigten den HIBA dazu, einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Deutschen Behindertenhilfe "Aktion Mensch" zur Einrichtung eines integrativen Fachdienstes zu stellen. Das Konzept des HIBA überzeugte "Aktion Mensch" und die notwendigen Fördermittel wurden bereitgestellt. Mittlerweile ermöglicht der HIBA 25 Kindern mit Beeinträchtigung - vom Kindergartenalter bis ins Jugendalter - den Besuch wohnortnaher Einrichtungen zusammen mit anderen Kindern und Jugendlichen aus ihrem direkten sozialen Umfeld. Im September 2006 liefen die Fördermittel der "Aktion Mensch" aus.
Der gemeinsame Kita- und Schulbesuch ist in Deutschland immer noch die absolute Ausnahme: Nur 15 Prozent der deutschen Schüler mit besonderem Förderbedarf werden in Regelschulen unterrichtet. Der gute Bildungsstand eines Landes ist nicht abhängig von einer weitgehenden Auslese der Schüler - wie die Beispiele Finnland und Schweden zeigen. Diese Länder haben beide bei der Pisa-Studie erstklassige Ergebnisse erzielt. In Finnland gibt es seit 10 Jahren keine Förderschulen mehr. In den meisten europäischen Ländern werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah in regulären Schulen unterrichtet. Im Rahmen des für Deutschland schlechten Ergebnisses ist es zusätzlich bemerkenswert, dass gerade die Länder mit einer niedrigen Förderschulquote in der Pisa-Studie besser abgeschnitten haben. Dies zeigt, wie notwendig ein Ausbau gemischter Lerngruppen sowie der gemeinsame Unterricht gerade im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Lernens und des Lehrens ist.
Integration ist kein Problem, dessen Für und Wider nur diskutiert werden soll, sondern eine praktische Aufgabe jeder demokratischen Gesellschaft. Theoretisch. Praktisch sieht man Kinder mit Behinderungen in Deutschland selten auf der Straße, auf Spielplätzen oder in Sportvereinen. Die meisten besuchen vom 3. Lebensjahr an Fördereinrichtungen, in denen sie ganztags versorgt und unterrichtet werden. So haben sie 10 bis 12 Jahre lang, bis zum Ende der Schulzeit, wenig Kontakt zum Alltagsleben. Die Gesellschaft, in die sie nun integriert werden sollen, ist für sie eine fremde Welt. Und umgekehrt: Die meisten reagieren unsicher und irritiert, wenn sie auf Menschen mit Behinderungen treffen. So wird Teilhabe nicht gefördert, sondern behindert. Vernor Muñoz, Inspektor der UN-Menschenrechtskommission für Bildung, attestierte Deutschland daher kürzlich eine "Politik der Aussonderung". Um dieser Ausgrenzung entgegenzuwirken, begleitet der HIBA Kinder und Jugendliche mit Behinderung, damit sie ihre Chance erhalten, Kindertagesstätten oder Schulen wohnortnah, selbstbestimmt gewählt und den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu besuchen.
12 Jahre Integrationsarbeit bedeuten auch 12 Jahre Erfahrung in der Kooperation mit Eltern, Institutionen, Therapeuten und dem Kostenträger. Typische "Stolpersteine" die das Gelingen einer integrativen Begleitung erschweren oder sogar unmöglich machen, sind dem HIBA-Team aufgrund der langjährigen Erfahrung in vielfältiger Art und Weise bekannt. Ein professioneller Umgang und das gewachsene Know-how tragen erheblich zum Erfolg der Integrationsarbeit bei. Ein wichtiger Grundsatz der integrativen Arbeit des HIBA ist das Prinzip: "Hilf mir, es selbst zu tun." (Maria Montessori). Denn wer nicht gefordert wird, der kann nicht wachsen.
Die Arbeit des HIBA beginnt mit der Beratung der Eltern dahingehend, wie sie den Besuch einer Regeleinrichtung für ihre Kinder realisieren können. Das Integrationsteam des HIBA besteht aus Sozialarbeitern, -pädagogen, Heilerziehungspflegern, einer Ergotherapeutin, Krankenpflegern und Erziehern. Diese beraten und unterstützen die Angehörigen. Sie begleiten die betroffenen Kinder und Jugendlichen, stimmen sich mit anderen Beteiligten ab und koordinieren die notwendigen Hilfen. Das Team des HIBA ist in der Lage - über das Ende der Förderung der "Aktion Mensch" hinaus - diese Dienstleistung auch weiterhin im Kreis Altenkirchen und über die Kreisgrenzen hinaus anzubieten.
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Was versteht man unter einer Behinderung?
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist", §2 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX.
In Deutschland sind laut Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) derzeit 6,7 Millionen Menschen als behinderte Menschen anerkannt. Der Anteil der Gesamt-bevölkerung liegt bei 8,1 Prozent.
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Verschiedene Arten von Behinderungen:
- Anfallsleiden/Epilepsie
- Chronische innere Erkrankungen
- Geistige Behinderungen
- Hörschädigungen
- Schädigung der Gliedmaßen oder des Skelttsystems
- Schädigung des Zentralnervensystems
- Seelische Behinderungen
- HIV/AIDS
- Blindheit und Sehbehinderungen
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Was versteht man unter Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird nach §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt und bezieht sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen. Hierunter fallen beispielsweise heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind (zum Beispiel Frühförderung, Integrationshilfe in Kindertages-Einrichtungen), Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu (zum Beispiel Integrationshilfe in der Schule, Transport mit Sonderfahrzeugen zur Schule).
Ziel der Hilfen ist es, Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Eingliederungshilfe wird einkommensabhängig gewährt. Allerdings werden die Kosten für notwendige heilpädagogische Maßnahmen für Kinder sowie Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung aus öffentlichen Mitteln abgedeckt.
In Deutschland sind 160.000 Kinder und Jugendliche schwerbehindert. Für diese Kinder und deren Eltern gibt es eine Reihe von Hilfsangeboten und Unterstützungen. Kinder ab drei Jahren können beispielsweise im Rahmen der Eingliederungshilfe, die wohnortnahe Kita, später dann die wohnortnahe Schule besuchen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern bei der zuständigen Kreisverwaltung einen Antrag auf die Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Integrationshelfers für die Begleitung ihres Kindes stellen.
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Integrationshelfer/Schulbegleiter
Ein Integrationshelfer, auch "Schulbegleiter" genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Kita- oder Schulzeit bei dem Kind mit Beeinträchtigung ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben. Integrationshelfer unterstützen durch pflegerische Leistungen sowie einfache Hilfestellungen bei lebenspraktischen Tätigkeiten die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in die Kita, in allgemeine Schulen und somit in die Gemeinschaft.
Der integrative Fachdienst des HIBA berät und unterstützt Eltern, Kindertagesstätten und Schulen.
Kontakt und Informationen: HIBA e.V., Schulstraße 4, 57537 Wissen, Telefon: 02742/ 49 67, E-Post: Integration@HIBAeV-AK.de, Internet: www.HIBAeV-AK.de.
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Foto: Mit und ohne Behinderung: Gemeinsam Leben und Lernen.
 
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