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Nachricht vom 06.06.2012 |
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Region |
Wenn der Briefkasten überquillt |
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert zum Thema Werbesendungen. Meistens an den Wochenende quillt der Briefkasten über, Werbesendungen, nicht bestellte Zeitungen und Flyer aller Art sorgen für einen vollen Briefkasten und anschließend für eine volle blaue Mülltonne. |
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Kreis Altenkirchen. Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dies erkennbar machen. Dazu genügt es, einen Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" gut sichtbar am Briefkasten oder an der Haustür anzubringen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Kostenlose Aufkleber können in der Beratungsstelle Betzdorf, Rathaus, Zimmer 1.05, freitags von 9 bis 12 Uhr abgeholt werden.
Bereits im Jahr 1988 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen diesen oder inhaltsgleiche Aufkleber beachten müssen. Aber nicht jede Firma hält sich an dieses Gebot und nicht jede Werbung wird von den Gerichten gleich beurteilt.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man sich gegen den Einwurf unerwünschter Werbung wehren kann:
Nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen
Wenn Sie trotz des Aufklebers "Keine Werbung einwerfen" Handzettel oder Wurfsendungen in Ihrem Briefkasten finden, sollten Sie die betreffenden Firmen unmissverständlich am besten per Einschreiben mit Rückschein auffordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen und dabei auf das BGH-Urteil hinweisen.
Gratis-Zeitungen und Werbebeilagen in Tageszeitungen
Wenn kostenlose Anzeigenblätter einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen gemäß der derzeitigen Rechtsprechung trotzdem eingeworfen werden. Sie können mit einem Aufkleber „Keine Werbung und kostenlose Anzeigenblätter einwerfen“ verhindert werden. Man kann in diesem Fall auch den Verlag in einem Schreiben darauf hinweisen.
Für Werbung, die in abonnierten, kostenpflichtigen Tages- und Wochenzeitungen eingelegt ist, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Diese Werbung ist Bestandteil der Zeitung und kann nicht separat zurückgewiesen werden.
Wer sich schon lange über eingeworfene Werbung ärgert, kann in den Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenlose Aufkleber für den eigenen Briefkasten abholen. Je nachdem, ob die kostenlosen Wochenblätter erwünscht sind oder nicht, stehen die Varianten „Keine Werbung“ oder „ Keine Werbung oder kostenlose Werbezeitungen“ zur Verfügung.
Der Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 0,55 Euro frankierten Rückumschlags durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.
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Nachricht vom 06.06.2012 |
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