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Nachricht vom 15.08.2012 |
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Region |
Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen |
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Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Müll. Da die Gartenabfälle zu einer Überdüngung von Böden führen und gebietsfremde Organismen freisetzen können, ist es strikt untersagt, sich seiner Grünabfälle durch Entsorgung auf Wald- und Grünflächen zu entledigen. |
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Montabaur. Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Darauf weist die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung in Montabaur hin.
Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. „Diese Art der Entsorgung ist illegal. Gartenabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger, hier dem WAB, zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden“, sagt Joachim Rockenfeller von der Kreisverwaltung, dessen Referat sich immer wieder mit diesem Problem der illegalen Ablagerung von Grünabfällen konfrontiert sieht. Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. „Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört“, erklärt Rockenfeller. Die Verrottung der Pflanzen sorge für einen verstärkten Nährstoffeintrag. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Mit Sorge beobachtet die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.
Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wieder findet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch vom Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. |
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Nachricht vom 15.08.2012 |
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