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Nachricht vom 05.09.2012 |
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Region |
Selbsthilfegruppe erhielt Spende |
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Die Selbsthilfegruppe Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. – Landesverband Rheinland-Pfalz in Wirges erhält 1.000 Euro. Betroffene nutzen Förderung der DAK-Gesundheit für das Projekt Familienseminar. Selbsthilfegruppen ergänzen ärztliche Behandlung. |
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Wirges/Region. Fördergelder für einen guten Zweck: Die DAK-Gesundheit in Montabaur unterstützt die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke, Landesverband Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro.
Mit der Förderung der Krankenkasse finanziert der Verband das Projekt Familienseminar von betroffenen Kinder und Jugendlichen aus ganz Rheinland Pfalz. "Unter dem Motto "Selbsthilfe erleben – Neues entdecken" erhalten die Mitarbeiterinnen, die selbst alle an Muskelerkrankungen leiden, Unterstützung für ihre ehrenamtliche Arbeit", erklärt Jürgen Doell, Landesvorsitzende des Landesverbandes Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (Infos unter www.rlp.dgm.org).
Nach einer aktuellen Studie sehen 90 Prozent der Deutschen Selbsthilfegruppen als sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Behandlung. "In unserem Gesundheitssystem ist der Erfahrungsaustausch untereinander sehr wichtig", sagt Alexander Greco, Chef der DAK-Gesundheit in Montabaur.
"Für uns ist die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mehr als nur eine gesetzliche Aufgabe". Das zeigten viele positive Rückmeldungen. Gerade für Betroffene mit seltenen oder sehr langen Erkrankungen sei es schwierig, verständnisvolle Gesprächspartner außerhalb der Familie zu finden.
50.000 Selbsthilfegruppen in Deutschland
Etwa drei Millionen Menschen haben sich bundesweit in rund 50.000 Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. In vielen Städten und Regionen gibt es Selbsthilfekontaktstellen, die einen Überblick über die Angebote zu einzelnen Erkrankungen oder Behinderungen bieten. Bundesweite Informationen gibt die Kontaktstelle NAKOS unter www.nakos.de. Hilfe für Eltern von Kindern und Jugendlichen bietet das Kindernetzwerk e.V. unter www.kindernetzwerk.de
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Nachricht vom 05.09.2012 |
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