AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 10.01.2008 |
|
Region |
Entgeltsicherung für Ältere |
|
Einen Zuschuss zur Entgeltsicherung zahlt die Agentur für Arbeit an ältere Arbeitnehmer, die Bezieher von Arbeitslosengeld I sind. Dadurch können finanzielle Verluste bei schlechter bezahlter Arbeit ausgeglichen werden. |
|
Region. Über 50 und arbeitslos – angesichts der Bevorzugung jüngerer Bewerber durch Betriebsinhaber und Personalchefs haben ältere Arbeitnehmer es immer noch schwer, eine neue Beschäftigung zu finden. Das zeigt auch die Arbeitsmarktstatistik. Zwar ist im vergangenen Jahr die Arbeitslosigkeit insgesamt im Bezirk der Arbeitsagentur Neuwied deutlich zurückgegangen, der Anteil der über 50-Jährigen ist jedoch gestiegen. Im April waren über ein Viertel aller Erwerbslosen im Agenturbezirk Neuwied 50 Jahre und älter.
Häufig finden sie nur wieder eine Stelle, wenn sie kräftige Abstriche bei der Bezahlung in Kauf nehmen. Es kann sich jedoch lohnen, auch eine schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen. Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer schafft hier einen Anreiz: Die Agentur für Arbeit zahlt für maximal zwei Jahre einen Zuschuss und gleicht damit die Netto-Einkommensdifferenz zwischen der früheren und der neuen Beschäftigung in den ersten zwölf Monaten zur Hälfte und anschließend für zwölf Monate mit 30 Prozent aus. Zugleich stockt die Agentur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 90 Prozent des alten Bruttoentgelts auf.
Anspruch auf diese Leistungen haben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Einstellung noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 120 Kalendertage haben oder geltend machen können. Die Entgeltsicherung muss vor der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.
Die neue Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein und tariflich beziehungsweise ortsüblich entlohnt werden und der Arbeitnehmer darf in den letzten zwei Jahren nicht länger als drei Monate bei dem Betrieb beschäftigt gewesen sein.
Nähere Informationen sind unter der Service- Nummer Arbeit: 01801 / 555111* erhältlich und auch im Internet auf der Seite www.arbeitsagentur.de unter "Informationen für Arbeitnehmer" zu finden.
(*3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise). |
|
Nachricht vom 10.01.2008 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|