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Nachricht vom 10.01.2008 |
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Region |
Staatsanwalt erhebt Mordanklage |
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen zweifachen versuchten Mordes gegen einen 56-jährigen selbstständigen Architekten aus Horhausen erhoben. Der Mann hatte nach einem Streit am 22. September vergangenen Jahres mit einer doppelläufigen Schrotflinte auf einen seiner Söhne geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt. Sein zweiter Sohn hatte ihm die Waffe entrissen, bevor der wütende Vater auch auf ihn schießen konnte. |
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Horhausen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen zweifachen versuchten Mordes gegen einen 56-jährigen selbständigen Architekten aus Horhausen beim Landgericht Koblenz erhoben. Der Mann wird beschuldigt, am 22. September 2007 versucht zu haben, seine beiden Söhne aus niedrigen Beweggründen zu töten (der AK-Kurier berichtete).
Am Tattage ist es nach Angaben des Angeschuldigten zu einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung mit seinem 16-jährigen Sohn über die Nutzung des familieneigenen Computers gekommen. Als der Streit eskalierte, habe er seinem Sohn mit einer doppelläufigen Schrotflinte, die er Jahre zuvor in Spanien erworben hatte, in den Kopf geschossen. Der Junge wurde dabei lebensgefährlich verletzt, konnte aber gerettet werden.
Nach Angaben des 17-jährigen Sohnes, der seinen rasenden Vater nach der Attacke auf den Bruder entwaffnet hatte, habe der 56-Jährige versucht, auch ihn zu erschießen. Dazu sei es dann aber nicht mehr gekommen.
Die Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz haben die Angaben des in U-Haft sitzenden Vaters und des 17-jährigen Sohnes zum Tatablauf im Wesentlichen bestätigt. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, da der 56-Jährige aufgrund eigener Angaben allein deswegen handelte, weil ihm der Lebensstil seiner Söhne nicht gefallen habe und ihm andere Erziehungsmittel nicht recht gewesen seien.
Der Mann befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 23. September in Untersuchungshaft. Der Termin zur Hauptverhandlung ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht bestimmt. |
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Nachricht vom 10.01.2008 |
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