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Nachricht vom 22.10.2012 |
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Region |
Erneute Katzen-Kastrationsaktion im AK-Kreis |
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Der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen e.V. bietet wieder eine zweiwöchige Kastrationsaktion für Katzen im Kreis Altenkirchen an. Diese findet vom 29. Oktober bis 10. November statt und bietet Halterinnen und Haltern von Katzen die Möglichkeit, ihre Tiere kostengünstig kastrieren zu lassen. |
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Kreis Altenkirchen. Vom 29. Oktober bis zum 10. November können Tierfreunde, die sonst nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, vom Tierschutzverein Altenkirchen wieder einen Zuschuss bekommen, wenn sie Katzen in diesem Zeitraum bei den teilnehmenden Tierärzten kastrieren und tätowieren lassen.
Für ein weibliches Tier zahlt der Halter bei seinem Tierarzt 50 Euro, für ein männliches Tier 30 Euro. Die übrigen Kosten werden von der Tierarztpraxis mit dem Tierschutzverein abgerechnet. Damit die Tierhalter gleichzeitig ihre Tiere registrieren lassen können, erhalten sie in den Tierpraxen ein TASSO-Formular, das sie an Ort und Stelle ausfüllen und in der Praxis abgeben. Die kostenfreie Registrierung eines Tieres erleichtert im Verlustfall die Rückvermittlung an den Besitzer. Gleichzeitig erspart es ihm Kosten, die die Unterbringung eines nicht registrierten Tieres in Pflegestellen oder Tierheimen verursachen würde.
Der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen hat sich für eine zweite Katzenkastrationsaktion in diesem Jahr entschlossen, weil sich in weiten Teilen des Kreises Altenkirchen Jahr für Jahr ein nicht mehr beherrschbarer Populationsanstieg von Katzen abzeichnet. Ehrenamtliche Mitarbeiter der Tierschutzvereine sowie tierliebe Mitbürgerinnen und Mitbürger bemühen sich seit Jahren, durch das Kastrieren frei lebender Katzen eine wirkungsvolle und dauerhafte Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten. Doch alle Bemühungen sind nur wieder der berühmte „Tropfen auf dem heißen Stein“. Woran liegt es? Häufig sind es finanzielle Probleme, doch oft auch die Gedankenlosigkeit vieler Katzenbesitzer, die ihre Katzen frei herumlaufen lassen, ohne daran zu denken, dass sich diese – wenn sie nicht kastriert sind – ungehindert vermehren können. Dabei ist jeder Katzenhalter nicht nur für sein eigenes Tier verantwortlich, sondern auch für die Nachkommen seiner Katze und/oder seines Katers. Beherzigt der Halter das nicht, setzt er die ungewollten Katzenkinder auch noch aus, macht er sich nicht nur strafbar, sondern ist er mitverantwortlich für die kaum noch zu beherrschende Population frei lebender Katzen. Nahrungsknappheit und erhöhter Stress machen diese Tiere anfällig für Krankheiten und lassen sie zunehmend verelenden. Doch auch die geschwächten Katzen haben noch eine hohe Fortpflanzungsrate. Obwohl jedem Katzenhalter klar ist, dass jede der frei lebenden, streunenden Katzen, die später krank und ausgehungert um sein Haus streichen, Nachkommen seiner eigenen unkastrierten Tiere sein können?
Natürlich ist den Mitarbeitern des Tierschutzvereins Altenkirchen bewusst, dass nur weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen nämlich die Einführung der Katzenkastrationspflicht auf Dauer helfen können, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zeitlich begrenzte und freiwillige Katzen-Kastrationsaktionen durch die Tierschutzvereine können nur flankierende Maßnahmen zum Schutz des Tieres vor vermeidbaren Leiden und Schäden sein. Notwendig wäre eine rechtlich verbindliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wie sie bereits in über 80 Städten und Kommunen bundesweit erfolgreich praktiziert wird, hier im Kreis allerdings leider noch keine Nachahmer gefunden hat.
An den Katzenkastrationswochen vom 29. Oktober bis zum 10. November nehmen folgende Tierarztpraxen teil:
Praxis Frau Manger, Altenkirchen;
Praxis Frau Dr. Zips, Kirchen;
Praxis Frau Lemler/ Frau Vogel, Neunkirchen;
Praxis Dr. Bläcker, Hamm;
Praxis Herr Gielen, Birken-Honigsessen;
Tierklinik Kaisereiche Dr. Henn, Puderbach.
Im Zeitraum vom 5. Bis 17. November außerdem noch Praxis Frau Dr. Höhne, Weyerbusch.
Fragen zur Katzen-Kastrationsaktion beantworten: Gisela Krüger-Kuhlmann, Tel. 02743-3126 und Frau Schmidt-Mathieu, Tel. 02743-93 42101. |
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Nachricht vom 22.10.2012 |
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