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Nachricht vom 18.01.2008 |
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Region |
Anklage wegen Mordversuchs erhoben |
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 63-jährigen Türken erlassen, der am 1. Oktober vergangenen Jahres insgesamt 63 Mal auf seine 36-jährige Ehefrau eingestochen hatte. Die Frau entging nur knapp dem Tode. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus. |
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Betzdorf/Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 63-jährigen Betzdorfer türkischer Abstammung beim Landgericht Koblenz erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 1. Oktober 2007 versucht zu haben, seine 36-jährige Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten.
Am Tattage sei es nach Angaben des Angeschuldigten zu einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau auf einem Fußgängerweg in Betzdorf-Struthof gekommen. Da er eine außereheliche Beziehung seiner Ehefrau vermutet habe und dies nach seinen Wertvorstellungen nicht habe hinnehmen können, habe er mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen.
Die Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz haben ergeben, dass der Angeschuldigte insgesamt 27 Mal auf seine Frau eingestochen hatte. Nur durch eine sofortige Notoperation konnte das Leben der Frau gerettet werden (der AK-Kurier berichtete).
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, da der Angeschuldigte aufgrund eigener Angaben allein deswegen handelte, weil er es nach türkischen Wertvorstellungen nicht habe hinnehmen dürfen, dass seine Ehefrau ihn wegen eines anderen Mannes habe verlassen wollen. Nach Angaben der Ehefrau hatte eine solche Beziehung tatsächlich gar nicht bestanden. Zudem geht die Staatsanwaltschaft vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, da der Angeschuldigte seiner Ehefrau aufgelauert, nach einer kurzen Diskussion plötzlich das Messer gezogen und auf sie eingestochen habe. Aufgrund des Überraschungsmomentes habe sie keine Abwehrmaßnahmen mehr einleiten können.
Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 1. Oktober 2007 in Untersuchungshaft. |
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Nachricht vom 18.01.2008 |
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