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Nachricht vom 21.03.2013 |
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Region |
Flächendeckende Versorgung sicherstellen |
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel begrüßt das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken. Dies sei insbesondere in ländlichen Gebieten enorm fördernd, um eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. |
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Kreis Altenkirchen. In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken beschlossen. Dazu erklärt CDU Gesundheitspolitiker, Erwin Rüddel MdB: „Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Ein zentraler Punkt ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt und gerade die Menschen in ländlichen Regionen in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen, mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten.“
Die Apotheken leisten mit Notdiensten einen wichtigen Beitrag, damit schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich ist. Dieses Engagement wurde in der Vergangenheit nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen honoriert. Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich diese Entlohnung nicht bewährt. „Mit dem Gesetz erhält künftig jede Apotheke, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen vollständigen Notdienst erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zum heutigen erhöhten Preis pro in diesem Zeitraum abgegebener Packung. Das sichert unser hohes Versorgungsniveau und nützt vor allen Dingen den Menschen im ländlichen Raum“, erklärt Erwin Rüddel abschließend. |
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Nachricht vom 21.03.2013 |
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