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Nachricht vom 11.04.2013 |
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Behördengänge online möglich |
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Die Verbandsgemeinde Wissen startet Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis. Der Gang zum Amt wird für die Inhaber des neuen Personalausweises überflüssig, sofern sie über die technischen Voraussetzungen verfügen. |
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Wissen. Der Startschuss für die Bereitstellung der Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz ist am 21. November 2012 gefallen. Die Verbandsgemeinde Wissen bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern mit neuem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel nunmehr vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion.
Behördenleistungen können ohne Gang zum Amt vollständig elektronisch abgerufen werden. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung durch die medienbruchfreie Weiterleitung an die Fachämter beschleunigt wird.
Zur bequemen Abwicklung von Verwaltungsleistungen können über www.wissen.eu sowie über das landesweite kommunale Behördenportal rlpDirekt (www.rlpdirekt.de) die folgenden Dienste online genutzt werden:
• Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses,
• Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,
• Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,
• Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
• Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre,
• Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-
und Sterbeurkunde,
• Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sofern die Antragsteller im Besitz eines neuen Personalausweises mit „eID-Funktionalität“ sind und über die technischen Voraussetzungen (Kartenlesegerät) verfügen, können im Rahmen des Online-Antragsverfahrens die zur Identitätsprüfung erforderlichen Daten aus dem Personalausweis ausgelesen und in die Antragsmasken übernommen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher sind. Der integrierte Chip ist vom Ausweishersteller signiert, so dass keine Manipulation gespeicherter Daten vorgenommen werden kann. Auch ein unbefugtes Auslesen ist nicht möglich, da dies nur mit dem PIN und mit entsprechendem Berechtigungsnachweis möglich ist. Darüber hinaus findet die Datenübertragung verschlüsselt statt. Authentisierungsmechanismen sollen so ein unautorisiertes Lesen der persönlichen Daten verhindern.
Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
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Nachricht vom 11.04.2013 |
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