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Nachricht vom 28.02.2008 |
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Region |
Bauckhage: Steuerreform ungerecht |
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Die Vereinigung Liberaler Mittelstand Rheinland-Pfalz lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuerrechts ab, weil er zur Gefährdung von Unternehmen und damit zu Arbeitsplatzverlusten kommen könne. Die FDP Betzdorf unterstützt ausdrücklich den Inhalt einer entsprechenden Erklärung und wird im Rahmen des "FDP- Wirtschafts- und Arbeitsplatzforums Betzdorf" Anfang Mai eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Unternehmens-Nachfolge/Erbschaftssteuer-Reform in Betzdorf abhalten. Gerade die kleinen Betriebe, Handwerker und Gewerbetreibenden, die in Betzdorf die meisten Arbeitsplätze stellten, werden nach Ansicht der Betzdorfer Liberalen durch die angestrebte Reform extrem betroffen. Dies gelte es transparent zu machen.
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Region/Betzdorf. Die geplante zukünftige Anwendung des Ertragswertverfahrens für die Bewertung eines Unternehmens kann dazu führen, dass ein Erbe doppelt belastet wird. Einerseits durch die Erbschaftsteuer, und andererseits durch die Einkommens- beziehungsweise Gewerbesteuer. So heißt es in einer Erklärung der Vereinigung Liberaler Mittelstand Rheinland-Pfalz, deren Vorsitzender Hans-Artur Bauckhage ist.
Eine Steuerreform, die darauf angelegt sei, dass unter Umständen mehr als 100 Prozent einer Erbschaft an den Fiskus abgeführt werden muss, habe erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit.
Durch diesen Entwurf finde eine vermögensvernichtende Besteuerung statt, die die
Existenz vieler mittelständischer Unternehmen gefährde. Die im Gesetz vorgesehene
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen werde in den meisten Fällen nicht greifen. Somit sei der Gesetzentwurf der großen Koalition eine Täuschung für alle Unternehmensnachfolger, die sich darauf verlassen, ihren Betrieb auch zukünftig fortführen zu können. Außerdem seien die im Gesetz vorgesehenen Schonungsvoraussetzungen äußerst bürokratisch und kaum einzuhalten, so der Vorsitzende der VLM Rheinland-Pfalz, Hans-Artur Bauckhage.
Verwundert zeigte sich Bauckhage, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung
einen Antrag im Bundesrat DRS 4/2/08 eingebracht hat. Durch diesen werde die Betriebsübergabe nochmals erschwert. Das durch die Erbschaftsteuer zu erfassende
Betriebsvermögen solle von 15 auf 20 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus solle der begünstigungsunschädliche Anteil der Vermögensverwaltung am Betriebsvermögen
von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden. Die bisher im Gesetz vorgesehene und in der Realität kaum einzuhaltende Verschonungsregelung des Produktivvermögens sei äußerst bürokratisch und belaste den Mittelstand. Wenn 70 Prozent der Ausgangslohnsumme auf 90 Proozent erhöht würden, motiviere dies die Nachfolger eines Betriebes ganz bestimmt nicht, so Bauckhage. Dadurch werde eine Betriebsübergabe noch einmal erschwert beziehungsweise die Betriebe würden vor
große Probleme gestellt. Gerade inhabergeführte mittelständische Betriebe würden
erheblich benachteiligt, findet Bauckhage. |
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Nachricht vom 28.02.2008 |
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