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Nachricht vom 17.05.2013 |
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Region |
Umstellung auf SEPA frühzeitig anpacken |
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Seit zwölf Jahren ist der Euro als Gemeinschaftswährung etabliert, der Europäische Binnenmarkt bereits seit zwei Jahrzehnten Realität. Jetzt wird auch der Zahlungsverkehr europaweit vereinheitlicht. Das Stichwort ist SEPA. Die Westerwald Bank informierte, was sich dahinter verbirgt. |
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Region. Die Zeit läuft. Seit zwölf Jahren ist der Euro als Gemeinschaftswährung etabliert, der Europäische Binnenmarkt bereits seit zwei Jahrzehnten Realität. Zum 1. Februar 2014 entsteht nun in 32 europäischen Ländern der Einheitliche Europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single European Payments Area) - mit Folgen für nahezu jeden Akteur im Zahlungsverkehr. Vor allem für Unternehmen, die häufig mit Lastschriften und Abbuchungsverfahren arbeiten, und für heimische Vereine hatte die Westerwald Bank daher sechs Informationsveranstaltungen in Ransbach-Baumbach, Hachenburg und Altenkirchen angeboten, die insgesamt etwa 1.000 Interessierte nutzten.
Ab Februar 2014, so Frank Schmidt, Leiter des Altenkirchener Firmenkundenteams der Westerwald Bank, seien Überweisungen und Lastschriften nur noch im so genannten SEPA-Format möglich. Für Privatpersonen wird SEPA zwar erst zwei Jahre später Pflicht. Besonders für Unternehmen sei es daher an der Zeit, aktiv zu werden, aber auch private Verbraucher sollten sich schon umgewöhnen.
Die wichtigsten Veränderungen und Notwendigkeiten stellte Christian Diehl von der DZ Bank AG dar: Kontonummer und Bankleitzahl haben mit SEPA grundsätzlich ausgedient – auch wenn die Ziffernfolgen selbst weiter verwendet werden. Sie werden ersetzt durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code), bislang auch zeitweise als SWIFT-Code bezeichnet, deren Zusammensetzung sich bei genauerem Hinschauen schnell erklärt: Die IBAN, die die Kontonummer ersetzt, besteht aus einer 22-stelligen Kombination aus Buchstaben und Ziffern: Die zwei Stellen zu Beginn sind das Länderkennzeichen (DE für Deutschland), dann folgt eine zweistellige Prüfziffer sowie die achtstellige bisher bekannte Bankleitzahl, schließlich die ebenfalls bislang genutzte Kontonummer des Kontoinhabers. Der BIC wiederum besteht aus acht oder elf Zeichen - Bankkürzel, Länderkennzeichen und Identifikationsmerkmal - und löst die bisherige Bankleitzahl ab. IBAN und BIC finden sich bereits heute auf allen Kontoauszügen und auf der Rückseite nahezu jeder Bankkarte. Die Volks- und Raiffeisenbanken und mithin die Westerwald Bank stellen entsprechende Konverter-Software zur Verfügung, damit nicht alle Kontoverbindungen manuell geändert werden müssen. Außerdem bietet die Homepage der Bank (www.westerwaldbank.de) umfangreiches Informationsmaterial, Checklisten und Vordrucke für Firmen und Vereine, um die SEPA-Umstellung zu realisieren.
Zudem benötigen Gläubiger, also die so genannten Lastschrifteinreicher, zusätzlich eine Gläubiger-Identifikationsnummer (ID), die die Deutsche Bundesbank vergibt. „Diese ID dient dazu, den Einreicher einer Lastschrift genau zu identifizieren“, erläuterte Mario Giel, SEPA-Experte der Westerwald Bank. Künftig werde dann nicht mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungsverkehr unterschieden. „Das spart Kosten und erleichtert das Liquiditätsmanagement“, so Giel. Unternehmer müssen besonders auf das SEPA-Lastschriftverfahren achten. Bevor sie Forderungen per SEPA-Lastschrift einziehen, müssen sie vom Zahlungspflichtigen ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. Wenn der Unternehmer bereits eine gültige Einzugsermächtigung besitzt, kann er diese unter bestimmten Bedingungen als SEPA-Lastschriftmandant weiternutzen. Bei SEPA-Firmenlastschriften sieht das anders aus: Hier muss ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat eingeholt werden. Dieser Aufwand dürfte sich allerdings lohnen: „SEPA bedeutet am Anfang natürlich eine Umstellung und einen gewissen Aufwand. Aber SEPA kann das Leben für den Unternehmer auch einfacher machen“, so Giel, der dazu rät, so schnell wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen und „bereits jetzt IBAN und BIC auf Rechnungen und Geschäftspapieren auszuweisen und bei Kunden und Lieferanten zu erfragen.“ Entsprechende Empfehlungen gelten auch für Vereine, denn Mitgliedsbeiträge werden zukünftig ebenfalls nur noch nach dem SEPA-Procedere eingezogen. |
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Nachricht vom 17.05.2013 |
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