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Nachricht vom 04.07.2013
Region
Jugendschutzgesetz - nur ein Stück Papier und Paragrafen?
Jugendschutz - nur auf dem Papier? Testkäufe in den Verbandsgemeinden Betzdorf und Wissen zeigen ein Bild, das nachdenklich stimmt. Denn rund 30 Prozent aller getesteten Betriebe verkauften Alkohol und Zigaretten an den minderjährigen Testkäufer. Diesmal gab es nur Verwarnungen für die Betriebe. Das wird sich bei den zukünftigen Kontrollen ändern.
Archiv: AK-KurierBetzdorf/Wissen. Durch einen jugendlichen Auszubildenden der Höheren Berufsfachschule Fachrichtung Polizei wurden am 3. Juli in den Verbandsgemeinden Wissen und Betzdorf sogenannte „Testkäufe“ durchgeführt.

Der Jugendliche versuchte Zigaretten und branntweinhaltige Getränke in verschiedenen Lebensmittelmärkten sowie an Tankstellen zu erwerben. Die Maßnahme wurde durch die jeweiligen Ordnungsämter der Kommunen sowie Polizeibeamte der Sachgebiete Jugend der Polizeiwache Wissen bzw. der Polizeiinspektion Betzdorf begleitet.
Insgesamt wurden 31 Betriebe überprüft. In fünf Fällen konnten Zigaretten und in vier weiteren Fällen hochprozentiger Branntwein problemlos erworben werden. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von annähernd 30 Prozent der überprüften Betriebe.

In einem weiteren Fall wurde der Kauf von Branntwein durch die Kassiererin eines Discounters abgelehnt. Daraufhin erwarb ein erwachsener Kunde, welcher hinter dem Testkäufer an der Kasse stand, die Spirituosen und verkaufte sie an den Jugendlichen weiter.
In diesem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Erwachsenen vorgelegt. In den anderen Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen.

Bei den ebenfalls überprüften Spielhallen kam es zu keinen Beanstandungen, dem Jugendlichen wurde in allen Fällen der Zutritt zu den Geschäftsräumen verwehrt.

Es ist beabsichtigt eine solche Überprüfung in unregelmäßigen Abständen zu wiederholen. Sollte es hierbei zu wiederholten Verstößen kommen, werden entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Für diesen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden, teilte die PI Betzdorf in ihrer Pressemitteilung mit.
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