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Nachricht vom 01.08.2013
Region
Krankenkassen müssen Schulden erlassen
Das Diakonische Werk Altenkirchen weist anlässlich des zum 1. August in Kraft getretenen Beitragsschuldengesetzes darauf hin, dass Krankenkassen Schulden von zahlungsrückständigen Personen, sofern diese sich bis zum 31. Dezember melden, erlassen müssen.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Bereits seit mehr als sechs Jahren gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht. Die Regelung führt für Personen, die sich nicht rechtzeitig bei ihrer Versicherung meldeten, zu teilweise enormen Beitragsrückständen. Diese stellen praktisch nicht mehr rückzahlbare Schuldenaltlasten dar und begründen einen verminderten Schutz im Krankheitsfall.

Das Diakonische Werk Altenkirchen betreut oftmals Personen mit Schulden bei Krankenkassen in seiner Allgemeinen Sozialen Beratung und seiner Schuldner- und Insolvenzberatung.

Am 1. August ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ ('Beitragsschuldengesetz') in Kraft getreten. Damit sind zahlreiche Änderungen verbunden.

Zentrale Änderung im Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Krankenkasse ist, dass Personen, die ihrer Versicherungspflicht noch nicht nachgekommen sind, und sich bis zum derzeitigen Stichtag (31. Dezember 2013) bei ihrer Krankenkasse melden, werden die Beiträge und Säumniszuschläge erlassen. Es entstehen damit keine Beitragsrückstände und auch keine Schulden.

Außerdem sind für Privatversicherte ebenfalls einige Änderungen erfolgt. Diese sollen dazu führen, dass Beitragsschuldner vor Überforderung geschützt und ihre Versorgung bei akuten Erkrankungen sichergestellt wird. Hierzu wurde ein Nottarif eingeführt.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Altenkirchen findet in der Bahnhofstraße 28 in Altenkirchen, Telefon 02681-8008-20 und im Kirchplatz 8, 57548 Kirchen, Telefon 02741-9387-51 statt. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter www.diakonie-altenkirchen.de und unter info@diakonie-altenkirchen.de.
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