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Nachricht vom 03.08.2013
Region
"Taubblindheit" als Merkzeichen einführen
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler fordert Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und wirft den Regierungsfraktionen vor die Einführung eines Merkzeichens „Taubblindheit!“ zu verhindern.
Wahlkreis. „Ich bin im ständigen Kontakt zu den Behinderteneinrichtungen meines Wahlkreises. Die Anerkennung als eigenständige Behinderung ist für die Betroffenen sehr wichtig. Sie können die Doppelbehinderung nicht ausgleichen, wie das bei anderen Behinderungsformen möglich ist“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Blinde Menschen zum Beispiel entwickeln häufig ein besseres Gehör. Dadurch können sie die Einschränkungen wenigstens etwas kompensieren.

Die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit („TBI“) einzuführen, hat die Regierungskoalition abgelehnt. Trotz positiver Resonanz aus den Reihen der Betroffenenverbände hat die Regierungsfraktionen bisher die Initiative nicht unterstützt. Die bewegenden Fallbeispiele der Betroffenen liegen seit langem vor.

„Neben dem eigenständigen Merkzeichen für Taubblindheit, fordern wir eine aufsuchende Beratung, Kommunikationsassistenz und die dazugehörige Ausbildung von Taubblindendolmetschern“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Das Anliegen, ein eigenes Merkzeichen einzuführen, wird auch vonseiten der Länder unterstützt. Darauf hat sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bereits 2012 festgelegt.

Gemäß Art. 24 Abs. 3 Buchstabe c) der UN-Behindertenrechtskonvention ist Taubblindheit eine eigenständige Behinderung und kann nicht einfach als Kombination von Taubheit und Blindheit beschrieben werden. Menschen die blind und zugleich taub sind, haben nicht mehr die Möglichkeit, den jeweils nicht funktionierenden Sinn auszugleichen.
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