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Nachricht vom 10.08.2013 |
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Region |
Zweckverband Stegskopf unterzeichnet Resolution |
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45 Gemeinden und Städte aus ganz Deutschland gründeten die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Konversion. Eine Resolution an den Bund wurde auf den Weg gebracht. Kernforderung ist die Einrichtung eines Konversionsfonds, denn der Bund stellt sich nicht den Aufgaben, die die Bundeswehrreform und die Schließung der Standorte mit sich bringt. Die Kommunen aus dem Westerwaldkreis und dem Landkreis Altenkirchen sind dabei. |
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Region. Am 24. Juli haben Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland im thüringischen Mühlhausen die „Kommunale Arbeitsgemeinschaft Konversion“ gegründet. Inzwischen wurde die entsprechende Resolution durch 45 Kommunen unterzeichnet, darunter auch durch den Zweckverband Stegskopf mit den Ortsgemeinden Derschen, Friedewald, Hof (Ww.), Langenbach b. K., Liebenscheid, Nisterberg und Stein-Neukirch sowie die Ortsgemeinde Emmerzhausen.
Kernforderung ist die Einrichtung eines Konversionsfonds durch den Bund. Gespeist aus den Verkaufserlösen der Bundeswehr-Liegenschaften sollen damit Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Auch wird die Einrichtung einer für Konversion zentral verantwortlichen Stelle im Bundeskanzleramt gefordert sowie die Ausweitung bestehender städtebaulicher Fördermöglichkeiten. Bisher habe sich der Bund seiner Verantwortung für die kommunalen Konsequenzen der Bundeswehrreform nicht gestellt, so die einhellige Meinung in der AG Konversion.
Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft wurden Mühlhausens Oberbürgermeister Johannes Bruns (SPD) und Rotenburgs Bürgermeister Christian Grunwald (CDU) gewählt. Bruns unterstrich das gemeinsame Interesse aller betroffenen Kommunen: „Die strukturpolitischen Effekte der Standortentscheidungen wurden vom Bund schlichtweg ausgeblendet. Aus diesem Grund steht die Bundesregierung nunmehr in der Pflicht, uns bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“
In den kommenden Tagen und Wochen wollen die Kommunen bei den jeweiligen Bundestagsabgeordneten und -kandidaten, bei den zuständigen Landesstellen sowie über die Kommunalen Spitzenverbände die Unterstützung der Resolution einfordern. Auf Bundesebene werden die AG-Sprecher um Hilfe werben.
Unter anderem sind Gespräche im Bundeskanzleramt, Bundesverkehrsministerium, Bundestag und bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geplant.
Kommunale Arbeitsgruppe Konversion - Resolution vom 24. Juli 2013
1. Präambel
Die jüngste Bundeswehr-Reform und der Abzug alliierter Streitkräfte haben durch Standortauflösungen drastische Folgen für Kommunen in ganz Deutschland. Struktur- und wirtschaftspolitische Aspekte blieben bei der Planung der Reform völlig außen vor. Die betroffenen Kommunen sind bereits frühzeitig aktiv geworden. Darüber hinaus stehen Bundes- und Landespolitik nunmehr in der Pflicht, den betroffenen Regionen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen. Berlin und die Landeshauptstädte müssen Verantwortung für die kommunalpolitischen Konsequenzen der Streitkräfte-Reform übernehmen.
Diese berechtigte und notwendige Unterstützung einzufordern, ist das Ziel der hiermit gegründeten „Kommunalen Arbeitsgruppe Konversion“. Auf den jeweiligen Landesebenen, bei Bundestagsabgeordneten bzw. -kandidaten, im Rahmen der Ausschussarbeit des Bundestages und bei den zuständigen Behörden, Ämtern und Ministerien der Bundesregierung wollen die Kommunen gemeinsam dafür wirken.
2. Forderungen
Wir fordern von der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen Ausgleichs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen folgender Art und Weise ein:
2.1 Konversionsfonds einrichten
Konversionsprozesse sind Generationenaufgaben, die die einzelnen Kommunen nicht allein bewältigen können. Wir fordern vom Bund einen Konversionsfonds zur Weiterentwicklung der Flächen. Zumindest die Verkaufserlöse aus den 2011 beschlossenen Standortauflösungen sollten in diesen Fonds einfließen.
2.2 Bestehende Förderprogramme aufstocken und anpassen
Bestehende Förderprogramme des Bundes und der Länder müssen zur Bewältigung der gewaltigen Konversionsaufgaben aufgestockt und den regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Regionale Konversionsfolgen sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Wir fordern, dass betroffenen Städten und Gemeinden zusätzliche Fördermittel, insbesondere aus der Städtebauförderung und aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt werden.
2.3 BImA-Gesetz reformieren
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollte die Liegenschaften nicht mehr zum jeweils höchsten Gebot veräußern müssen. Strukturpolitische Entwicklungsziele müssen maßgebend sein. An das Vorkaufsrecht der Kommunen müssen dabei substanzielle Vergünstigungen gekoppelt werden. Wir fordern den Bund als Gesetzgeber auf, den rechtlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Reform des BImA-Gesetzes (z.B. Gesetzentwurf des Bundesrates vom 18.07.2012, Bundestagsdrucksache 17/10334) darf nicht länger verzögert werden.
2.4 Zentrale Verantwortung für Konversion im Kanzleramt bündeln
Bei der Verwertung, Verwaltung und Vermarktung von Flächen und Liegenschaften muss eine angemessene Lastenteilung sichergestellt werden. Wir fordern, den Kommunen beim Konversionsmanagement dauerhafte und verlässliche Partner an die Seite zu stellen. Auf Bundesebene ist hierzu im Kanzleramt neben der IMAG „Konversion“ ein/e Beauftragte/r als zentraler Ansprechpartner zu benennen.
2.5 Bundes- und Landesbehörden in Konversionskommunen ansiedeln
Von der Konversion betroffene Kommunen dürfen bei künftigen Gebiets- und Verwaltungsstrukturreformen nicht zusätzlich geschwächt werden. Vielmehr haben Bund und Länder im Rahmen von Strukturreformen die Möglichkeit, Bundes- und Landesbehörden in Konversionskommunen anzusiedeln. Wir fordern, Konversionskommunen bei Gebiets- und Verwaltungsstrukturreformen zu stärken.
Mühlhausen, den 24.07.2013
Der Zweckverband Stegskopf mit den Anrainergemeinden Daaden, Derschen, Friedewald, Hof, Langenbach, Liebenscheid, Nisterberg, Stein-Neukirch unterzeichnete die Resolution. |
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Nachricht vom 10.08.2013 |
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