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Nachricht vom 14.09.2013 |
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Region |
Verkehrsunfall bei Molzhain mit drei leicht verletzten Personen |
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Am Freitag, dem 13. September, gegen 15.55 Uhr kam es bei Molzhain zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 46-jährigen Fahrerin mit vier Kindern und einem 47-jährigen Fahrer. Drei Personen wurden leicht verletzt. |
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Molzhain. Die 46-jährige Fahrzeugführerin fuhr mit vier Kindern in der Gemarkung Molzhain die L288 aus Richtung Steineroth kommend in Fahrtrichtung Hachenburg. In Höhe eines links einmündenden Waldweges schloss sie auf den PKW eines 47-jährigen ortsunkundigen Fahrzeugführers auf, welcher mit gedrosselter Geschwindigkeit am rechten Fahrbahnrand fuhr.
Für die 46-Jährige sah es nach eigenen Angaben so aus, als würde der Fahrer die Fahrt auch weiterhin mit erheblich reduzierter Geschwindigkeit fortsetzen beziehungsweise am rechten Fahrbahnrand anhalten. Sie entschloss sich, den PKW zu überholen. Als sie gerade zum Überholen ausscherte, blinkte der 47-jährige Fahrer nach links und setzte unvermittelt zum Linksabbiegen in den Waldweg an. Die Fahrerin leitete eine Notbremsung ein und lenkte ihr Fahrzeug nach rechts, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Aufgrund ihres Geschwindigkeitsüberschusses gelang dies aber nicht. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Hierbei stieß das Fahrzeug der 46-Jährigen linksseitig gegen das linke Heck des abbiegenden PKW. Hierdurch wurde das Fahrzeug der 46-Jährigen nach rechts abgelenkt und prallte gegen die rechte Leitplanke. Der PKW des 47-Jährigen wurde durch den Anstoß nach links herumgeschleudert und stand entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung mit der rechten Fahrzeugseite an der linken Leitplanke.
Entgegen den Angaben der Fahrerin gab der 47-Jährige Fahrer an, den Fahrtrichtungsanzeiger nicht erst unmittelbar vor dem Abbiegen sondern bereits früher betätigt zu haben.
Bei dem Zusammenstoß erlitten die 46-jährige Fahrerin sowie die beiden Insassen des gegnerischen PKW, leichte Verletzungen. Die vier Kinder im PKW der 46-Jährigen blieben unverletzt.
Es entstand erheblicher Sachschaden an beiden Fahrzeugen und geringer Sachschaden an den Leitplanken. Der Gesamtschaden wird auf etwa 11.000 Euro geschätzt.
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PI Betzdorf |
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Nachricht vom 14.09.2013 |
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