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Nachricht vom 03.10.2013 |
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Region |
Das Gesundheitsamt informiert |
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Es besteht eine Untersuchungspflicht für Trinkwasser auf Legionellen. Die Betreiber von Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen das Wasser bis 31. Dezember prüfen lassen. Es gibt neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser. |
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Altenkirchen. Das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen weist auf folgende Termine hin:
Untersuchungspflicht auf Legionellen:
Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung müssen ihr Trinkwasser bis zum 31. Dezember 2013 auf Legionellen untersuchen lassen. Wer von der Untersuchungspflicht betroffen ist, kann den Informationen auf der Internetseite der Kreisverwaltung entnommen werden. Ein Fachmann für Heizung und Sanitär kann hierzu ebenso Auskunft geben.
Änderung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser:
Der Grenzwert für Blei verringert sich zum 1. Dezember 2013 auf 0,010 mg/l. Dieser Grenzwert kann im Allgemeinen nur eingehalten werden, wenn keine Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation vorhanden sind.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.kreis-altenkirchen.de unter dem Stichwort „Trinkwasser“.
Gerne können Sie sich auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes, Susanne Buchen, Tel.: 02681/812734, Katrin Klein, Tel.: 02681/812728 oder Erika Wüst, Tel.: 02681/812731 informieren.
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Nachricht vom 03.10.2013 |
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