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Nachricht vom 15.11.2013 |
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Region |
Resolution auf den Weg gebracht |
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Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Falmmersfeld brachte mit einem einstimmigen Beschluss eine Resolution an die Rheinland-pfälzische Landesregierung auf den Weg. Es geht um die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen beim Kindertagsstätten-Ausbau. |
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Flammersfeld. Hier der Wortlaut der Resolution, die der Hauptausschuss der VG Flammersfeld einstimmig verabschiedete:
Resolution zur unzureichenden Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen beim U3-Ausbau
1. Die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren ist uns ein wichtiges Anliegen! Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf verständigt, die Lasten gemeinsam zu tragen.
2. Wir fordern das Land auf, seiner Verpflichtung zeitnah nachzukommen und sich insbesondere an der Finanzierung des bisherigen und weiteren investiven Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren seiner Verantwortung entsprechend aus eigenen Mitteln zeitnah zu beteiligen. Nur so können wir unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden.
3. Bei der Festlegung der Finanzierung künftiger Maßnahmen durch das Land muss das Gesamtpakt des U3-Ausbaus analysiert, einer neuen Gesamtbetrachtung zugeführt und der nicht geleistete Anteil des Landes in voller Höhe kompensiert werden. Ziel bei der Förderung der Investitionskosten durch Bund/Land soll sein, dass alle Bauträger, die seit 01.01.2008 bereits investiert haben und künftig noch investieren müssen, möglichst gleich behandelt werden.
Begründung:
1. Die Länder stehen im Rahmen der landesrechtlichen Konnexitätsregelungen in der Pflicht, den Kommunen die für den Vollzug des Kinderkinderförderungsgesetzes, insbesondere der Realisierung des Rechtsanspruchs für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
2. Die kommunalen Spitzenverbände und Vertreter der Landesregierung haben im März 2008 ein Eckpunktepapier abgeschlossen, das Grundlage für die Festsetzung der Zuschüsse in der Verwaltungsvorschrift über die die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionpsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten war. In Ziffer 4 des Eckpunktepapiers war vorgesehen, dass jährlich ein Auswertungsgespräch über den Ausbaustand, den Mittelabfluss sowie die Kosten- und Bedarfsentwicklung geführt wird und im Falle eines Nachsteuerungsbedarfes beide Seiten eine einvernehmliche Änderung der Vereinbarung anstreben. Obgleich die Revision von den kommunalen Spitzenverbänden seit Ende 2009 wiederholt angemahnt wurden, hat das zuständige Ministerium erstmals mit Schreiben vom 06.12.2012 Zahlen über den U-3-Ausbau und die Finanzierung vorgelegt. Danach beliefen sich die Gesamtinvestitionskosten (zum Stand Oktober 2012) auf ca. 400 Mio €; nach den bereinigten Zahlen des Landes auf ca. 230 Mio €. Zu den Berechnungen hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 04.04.2013 und 10.07.2013 zahlreiche Fragen angemeldet, die bis heute unbeantwortet sind.
3. Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten für den U3-Ausbau in Rheinland-Pfalz mit ca. 130 Mio € und an den Betriebskosten mit ca. 170 Mio €. Die Finanzbeteiligung des Landes an dem bisherigen und weiteren Ausbau der Kinderbetreuung entspricht hingegen nicht der Intention einer gemeinsamen politischen Verantwortung und Gemeinschaftsfinanzierung. Insbesondere die Beteiligung an den Investitionskosten in Höhe von gerade einmal 28,5 Mio € ist völlig unzureichend. |
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Nachricht vom 15.11.2013 |
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