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Nachricht vom 26.11.2013 |
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Region |
Appell an die Landräte der Naturschutzverbände zum Stegskopf |
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BUND, NABU und GNOR appellieren an die Landräte im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen nun endlich in Sachen "Stegskopf - Truppenübungsplatz Daaden" tätig zu werden und dem großflächigen Naturschutz den Vorrang zu geben. Das Gebiet ist für das Nationale Naturerbe gemeldet, die Verbände machen deutlich, dass für sie niemals eine Windkraftnutzung infrage kommt. Außerdem fordern die Verbände eine Gefahrenabwehrverordnung, denn ab 1. Januar ist die Bundeswehr nicht mehr zuständig. |
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Region. Seit dem Bekanntwerden der Entscheidung zur Aufgabe des Standortes in 2011 ist der größte Teil, der für die Gewinnung von Perspektiven und der Einleitung von Entwicklungsprozessen notwendige Zeit verstrichen, ohne dass bislang nennenswerte Ergebnisse für eine Zukunftskonzeption vorliegen. Wenn bis zum Abzug der Bundeswehr Anfang 2014 keine Folgenutzung eingeleitet ist, droht eine ungesteuerte Nutzung mit Nachteilen für Natur und Landschaft, eine Devastierung leer stehender Gebäude und die Einleitung von Entwicklungen, die mit anderen raumplanerischen Lösungen nicht vereinbar sind.
Leider scheint es so, als würde die gesamte Phantasie der Politik sich darin erschöpfen, dass auf diesem Platz die Energiesorgen der Region und die Finanzsorgen der Gemeinden über eine Windkraftnutzung zu lösen seien. Die Chancen, die sich aus dem Erhalt dieser einmaligen Natur- und Kulturlandschaft für die Regionalentwicklung ergeben, werden dagegen außer Acht gelassen. Dieses ist umso unverständlicher, da das Scheitern der Windkraftplanungen schon aus Gründen des Artenschutzes weitgehend absehbar ist und diese Nutzung keine positiven Einflüsse auf Arbeitsplätze oder die Regionalentwicklung hat. Hinzu kommt, dass sich neben den Verbänden immer größere Teile der Bevölkerung für ein Naturschutzgebiet aussprechen und den langfristigen Wert der einzigartigen Westerwälder Landschaft erkennen.
„Da es sich bei dem Stegskopf-Gebiet = Truppenübungsplatz Daaden um eine landesweit einzigartige Landschaft mit sonst nicht vorhandenen Häufungen von schutzbedeutsamen Arten und Lebensräumen handelt, fordern alle landesweit tätigen Naturschutzverbände eine komplette Unterschutzstellung des heutigen Übungsplatzes und damit eine Art „Satzung“, die in diesem Rahmen weitere naturschutzkonforme Nutzungen ausdrücklich ermöglichen soll“, betonte BUND Landesvorsitzender Harry Neumann.
Darüber hinaus verweisen die Verbände auf ihren Informationsflyer und ihren Antrag auf Ausweisung des gesamten Platzes als Naturschutzgebiet. „Die Verbände, die sich primär um einen konsequenten Erhalt und Schutz des Gebietes sorgen, empfehlen hier den Erhalt des Landschaftsbildes für eine nachhaltige touristische Nutzung. Es gibt große Bereiche im Übungsplatz, wo die historische Kulturlandschaft durch die extensive Form der militärischen Nutzung bis heute konserviert wurde und in denen nichts an die heute allgegenwärtige Überprägung der Landschaft durch technische Bauwerke oder intensive Landnutzungen erinnert. Landschaftskomplexe aus historischen Kulturlandschaften halbnatürlicher Prägung mit naturnahen Biotopkomplexen erfahren zunehmend Bedeutung für die touristische Nutzung“, machte Immo Vollmer, NABU, deutlich.
Solche Gebiete wurden mit Erfolg als Biosphärenreservat (teilweise auch als Naturpark) unter Schutz gestellt und haben sich in der Folge als Motor einer regionalen Entwicklung erwiesen. Beispiele sind die Regionen Rhön, Hainich-Thüringer Wald, Lüneburger Heide, Kellerwald-Edersee oder Schorfheide-Chorin.
Es sind Gebiete aus Kernzonen mit NSG-Status und einer umliegenden Kulturlandschaft mit Auflagen eines Landschaftsschutzgebietes für einen größeren Bereich, dem ein markanter Name zugeordnet werden kann.
Für die Kreise Altenkirchen und Westerwald ergeben sich mit der Aufgabe des Übungsplatzes nun besondere Chancen für die bessere Positionierung der Region und ggf. auch einem besseren „Wir-Gefühl“. Je nach Ausdehnung könnte solch ein Gebiet den Namen „Kuppen-Westerwald“, „Hoher Westerwald“ oder auch nur „Westerwald“ tragen.
Wichtige Bausteine für ein national bekanntes Großschutzgebiet sind
- die Kernzone „Stegskopf-Gebiet“, welches die zu vermittelnde Natur- und Kulturlandschaft in besonderer Weise repräsentiert
- viele weitere prägnante Landschaftssituationen im Umland
- eine weitgehend noch hochwertige Naturausstattung
- eine bereits großräumige Berücksichtigung im EU-Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ was Förderungen für Entwicklung und extensive Landnutzung aus europäischen Geldmitteln ermöglicht
- Anbindung an die naturfachlich bedeutsamen Attraktionen der Nachbarländer z.B. Rothaarsteig, Lahnd-Dill Bergland, Siegerland mit Bergbautradition und Köhlerei etc. Museen, Herbstlabyrinth, Städte wie Weilburg, Herborn, Dillenburg
- die mit dem Lager Stegskopf gegebene Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsleitungen, Breitbandkabelanschlüsse, Straßenanbindung, Energieversorgung) und eine prägnante Holzbauweise der Gebäude, die einen passenden Rahmen für ein Parkzentrum geben
- eine großräumige Fortsetzung dieser Situation über die Grenzen nach NRW und Hessen hinaus
- ein sehr hoher Bekanntheitsgrad des Namens Westerwald, ohne dass viele Menschen eine konkrete Vorstellung von dieser Region haben.
Ein erstes Gedankenmodell, wie eine zukünftige Nutzung des heutigen Übungsplatzes aussehen könnte, entwickelte der BUND als einziger bereits 2008 („NaKuZe-Natur-Kultur-Zentrum Hoher Westerwald“). Dieses Modell, was immer als Gedankenmodell und nicht als ausgereifte Nutzungskonzeption verstanden sein wollte, entwirft die Vision von einem Gebietszentrum, das den Rahmen gibt:
- zur Erforschung der umgebenden Natur
- naturverträgliche Erlebnisformen (Wandern, Radfahren, Langlauf etc.)
- zur Koordination der Pflege des Schutzgebietes
- als außerschulischer Lernort, der mit einem breiten Angebot für Erwachsene, Jugendliche und Kindern Wissenswertes über das Schutzgebiet und die umgebenden Landschaften vermittelt
- als Naturcamp, in dem Sinneseindrücke und Erfahrungen in der Natur gemacht werden können
- als Tagungs- und Begegnungsstätte
- zur Beherbergung und Verpflegung
- Manufakturen, Handwerksbetriebe
- Westerwälder Dachmarke „Kräuterwind“
Vom Zentrum aus erschließen naturverträgliche Freizeitnutzungen Teile der umgebenden naturnahen Landschaft.
Ein solches Konzept erfordert das Einbringen verschiedenster Akteure aus den umgebenden Gemeinden, der Forst- und Naturschutzverwaltung, der Verbände und der Wirtschaft, um eine kostengünstige Nutzung der Örtlichkeit zu gewährleisten.
Hier könnte den beiden Kreisen eine besondere Rolle zukommen, sowohl zur Bündelung der Akteure im Kreis als auch als Abstimmungspartner in den kreis- und landesübergreifenden Fragestellungen.
"Wir appellieren an beide Kreise, vertreten durch die beiden Landräte und allen betroffenen Gemeinden, sich auch unter dem „Kosten-Nutzen-Aspekt“ die derzeitige Chancenlage zu überdenken. In einer naturschutzkonformen Aufwertung der Region steckt mehr Gewinn drin als in den zu erwartenden Erlösen für die Gemeinden durch Windkraftnutzung auf dem Stegskopf. Auch die im Zuge der Konversion wegbrechenden Arbeitsplätze sind eher auf dieser Schiene zu kompensieren", heißt es in der Pressemitteilung.
„Die Naturschutzverbände appellieren an beide Landräte, Michael Lieber und Achim Schwickert sowie allen in Politik und Verwaltung tätigen Personen, nicht weitere Zeit verstreichen zu lassen, um die Chancen und Realisierungsmöglichkeiten herauszuarbeiten, die sich mit einem großflächigen Naturschutz vereinbaren lassen“, erklärten die Vertreter aller drei Verbände.
Wichtig wäre auch die Einrichtung von fachübergreifenden Stellen in den Kreisverwaltungen (Regionalentwicklung/Tourismusförderung) in Zusammenarbeit mit der IHK und HWK, den Kommunen, Bürgern und Verbänden.
Wir bitten diese dringend, die zur Realisierung notwendigen Schritte einzuleiten. Die Naturschutzverbände würden es sehr begrüßen, wenn jetzt die Kreise Altenkirchen und Westerwald unter Schirmherrschaft der beiden Landräte eine koordinierende Position einnehmen und hierzu gebietsübergreifende Arbeitskreise einrichten würden.
Die Verbände werden alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den gesamten Platz vor der Errichtung von Windenergieanlagen zu schützen. „Dies sind wir der hier vorkommenden besonderen Artenvielfalt, dem einzigartigen Landschaftsbild und den Menschen in unserer Heimat schuldig“, machten die Vertreter der Verbände unmissverständlich deutlich.
Perspektiven
Nationales Naturerbe
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr sind insgesamt neun Flächen mit insgesamt 12.000 ha für den Naturschutz zu sichern. Nahezu alle Parteien hatten die Forderungen der Naturschutzverbände einer 3. Tranche in ihre Wahlprogramme übernommen. In den Entwurf des aktuell verhandelten Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD wurden 30.0000 ha Naturerbeflächen sowie die Schaffung einer neuen Finanzierungsbassis aufgenommen. Auch der Truppenübungsplatz Stegskopf ist für das Nationale Naturerbe gemeldet. Damit wurde er als Gebiet von nationaler Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Damit wird die bisherige Haltung der Naturschutzverbände eindrucksvoll bestätigt.
Ein Nationales Naturerbe in Verbindung mit späteren Förderprogrammen seitens des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) oder der EU bieten die einzigartige Möglichkeit, hier etwas für die Region Bleibendes und Identitätsstiftendes zu schaffen.
„Von daher haben wir kein Verständnis dafür, dass weiterhin an der Errichtung von Windenergieanlagen in diesem naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich wertvollen Gebiet von nationaler Bedeutung festgehalten wird“, betonte BUND Vorstand Wolfgang Stock.
Länderübergreifendes Biossphärenreservat „Hoher Westerwald“
Darüber hinaus regen die Verbände die Schaffung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates „Hoher Westerwald“(Arbeitstitel) gemeinsam mit Nordrhein/Westfalen und Hessen an.
Die Landräte der beiden Kreise Altenkirchen und Westerwald werden gebeten, hier mit ihren Nachbarkollegen entsprechende Gespräche zu führen, um dadurch für die gesamte Region eine nachhaltige und identitätsstiftende Entwicklung einzuleiten. Die Naturschutzverbände bieten hierbei ihre Zusammenarbeit an.
Die Förderung dieses Gedankens durch einen allseits anerkannten und bekannten „Botschafter“ aus der „Drei-Länder-Region“ wäre wünschenswert, um die Interessen der verschiedenen Bundesländer und Landkreise unter einen Hut zu bringen.
Mittel aus Fördertöpfen des Bundes und der EU sind bei Bundesland-übergreifenden Projekten sicher einfacher und in größerer Höhe einforderbar.
In einem zu schaffenden Biosphärenreservat sollte die Leitung einem Gremium übertragen werden, in denen die Landkreise, die anerkannten Naturschutzverbände und die Flächeneigentümer Sitz und Stimme haben und einvernehmlich
über die Entwicklungsziele und die hierzu notwendigen Schritte entscheiden.
Solche Gebiete wurden mit Erfolg als Biosphärenreservat (teilweise auch als Naturpark) unter Schutz gestellt und haben sich in der Folge als Motor einer regionalen Entwicklung erwiesen. Beispiele sind die Regionen Rhön, Hainich-Thüringer Wald, Schwäbische Alb, Lüneburger Heide, Kellerwald-Edersee oder Schorfheide-Chorin.
In allen diesen Fällen werden die Kernzonen durch ehemalige Truppenübungsplätze gebildet, man hat dort die sich nur einmal ergebende Chance erkannt und genutzt. Dies sollte in unserer Region, trotz oder auch gerade wegen ihrer Randlage doch auch möglich sein.
Gegebenenfalls könnte für die Verbände auch ein Antrag auf Denkmalschutz des Lagers für den späteren Betrieb eines Informationszentrums förderlich sei.
Die vielbeschworene "teure" Flächenpflege im Freigelände kann u.E. über die erzielten Pachteinnahmen vollständig über ortsansässige Landwirte und Bauern kostenneutral durchgeführt werden. Darüber hinaus gehört die Pflege eines Naturschutzgebietes, zumal es sich hier um ein europäisches Schutzgebiet handelt (Natura 2000), zu den öffentlichen Gemeinwohlaufgaben. Erhebliche Mittel gibt es auch über zahlreiche Fördertöpfe der EU. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit und Förderung verschiedener ortsansässiger Landwirte ausdrücklich erwünscht, so dass für die Grünlandpflege keine anderen Einnahmequellen erforderlich sind.
Fehlende Gefahrenabwehrverordnung
Die Bundeswehr wird den Schießbetrieb am 12. Dezember einstellen, die Dienststelle wird zum 31. Dezember aufgelöst. Auch wenn die bisherigen Schranken und Schilder bis zum 30.06.2014 stehen bleiben sollten, gibt es ab dem 01.01.2014, nach Aufkündigung des militärischen Sperrbezirkes, keine Rechtsgrundlage mehr, Personen das Betreten des Truppenübungsplatz Geländes zu verweigern. Zuständig für die Gefahrenabwehr sind die beiden Landkreise.
Wir fordern daher die beiden Landkreise auf, unverzüglich eine Rechtsverordnung
zur Sperrung des Gebietes veranlassen, um Gefahren für die Bevölkerung aufgrund der militärischen Belastungen mit Munition auszuschließen. Es ist uns unverständlich und der Bevölkerung gegenüber unverantwortlich, dass die Politik hier bislang keine Maßnahmen ergriffen hat, obwohl die Naturschutzverbände und der Bundesforst /BImA seit fast zwei Jahren hierauf hinweisen.
Da die Zeit sehr drängt, haben die zuständigen Behörden zunächst das komplette Gebiet zu sperren und dies auch zu überwachen, bis eine neue Verordnung hier bestimmte Wege für gefahrenlos und zugänglich erklärt.
„Wir halten es für sehr wünschenswert, das dann entsprechende Führungen stattfinden, damit die Bevölkerung der gesamten Region die „ökologischen Schätze“ dieses Gebietes unter fachkundiger Leitung kennenlernen kann. Dass hierzu ein großer Bedarf besteht, haben wir bei unserer letzten Exkursion feststellen können. Für 50 zur Verfügung stehende Plätze hatten wir 180 Anmeldungen“, erklärten Harry Neumann und Wolfgang Stock vom BUND.
Die Belastung mit Kampfmitteln und militärischen Altlasten ist nach 80 Jahren Übungsplatzbetrieb durch Wehrmacht, französische Armee und Bundeswehr sicherlich enorm und nicht mit der anderer militärischer Konversionsflächen (Standortübungsplätze, Flugplätze, Kasernen) vergleichbar, da dort nicht scharf geschossen und gesprengt wurde.
Die Bundeswehr hat in Daaden über einen Zeitraum von 60 Jahren 14 Schießbahnen, davon drei Panzerfaustbahnen, drei Sprengplätze und zwei Handgranatenwurfplätze betrieben. Hier ist mit vielen Millionen Geschossen, Splittern und Blindgängern zu rechnen.
Für die Gefahrenabwehr sind nach Auflösung des militärischen Sperrbezirkes die Landkreise zuständig, die diese Gefahren bisher leider nicht erkannt haben. Dies ist für uns völlig unverständlich, aber der einseitigen Fokussierung auf Windkraft geschuldet, die hier naturschutz- und artenschutzrechtlich nicht möglich ist.
Hinzu kommt, dass eine Munitionsräumung auf einer derart großen Fläche unrealistisch ist. Auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen Münsingen z.B. hat nur das Gutachten zur Munitionsbelastung nach unseren Informationen 15 Millionen Euro verschlungen, in Wittstock wurden die Kosten für eine Entmunitionierung auf
500 Millionen – 1, 5 Milliarden Euro geschätzt. |
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Nachricht vom 26.11.2013 |
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