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Nachricht vom 05.12.2013 |
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Region |
Keine Müllumladestation im IPS Etzbach |
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Ortsbürgermeister Wolfgang Stuhlmann nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu einer geplanten Müllumladestation im Industriepark Etzbach. Die geplante Anlage sorgte für Emotionen im Ort. Nun brachte die jüngste Gemeinderatssitzung das Ergebnis: Keine Anlage in Etzbach. |
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Etzbach. Die Industriepark Etzbach GmbH (IPS), als gemeindeeigene Firma, versucht neben der Vermietung und Vermarktung der Hallenflächen, auch ca. 35.000 Quadratmeter Freifläche erfolgreich zu vermarkten.
Hier wurde Wert darauf gelegt, einen seriösen Geschäftspartner zu finden, der langfristig und konstant in der Lage ist, sichere Mieteinnahmen zu garantieren.
Daraufhin hatte der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) in seiner Standortfindung für eine Müllumladestation mit einem möglichen Wertstoffhof, den Standort Etzbach mit aufgenommen.
Nach ersten Gesprächen mit dem AWB informierte die Geschäftsführung den Aufsichtsrat und dann den Ortsgemeinderat in Etzbach.
Da den Gremien die Brisanz einer solchen Anlage durchaus bewusst war, besuchte man gemeinsam die Müllumladestation mit angegliedertem Wertstoffhof des AWB vom Kreis Ahrweiler in Nierderzissen, um sich vor Ort umfassend zu informieren.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgenden Beschluss:
„Die Ortsgemeinde Etzbach unterstützt die Absicht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Industriepark Etzbach GmbH (IPS), eine im Eigentum der IPS stehende 10.000 Quadratmeter große Fläche an den Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Altenkirchen (AWB) zur Errichtung eines Wertstoffhofes zu vermieten“
Mit diesem Beschluss sollte der AWB nun in die Lage versetzt werden, grundlegende Gutachten und eine entsprechende Vorplanung für einen eventuell zu errichtenden Wertstoffhof auf dem IPS-Gelände einzuholen.
Nachdem eine Vorentwurfsplanung und die Auswertung der Gutachten vorgelegen hätte, wollte der Ortsgemeinderat zu einer Bürgerversammlung einladen, bei der das gesamte Projekt detailliert vorgestellt werden sollte
Die bereits oben erwähnte Brisanz einer solchen Anlage zeigte sich auch während der Einwohnerfragestunde am 18. November.
Daraufhin wurden am 26. November die Gutachten durch den AWB dem Gemeinderat vorgestellt und brachten zum Ergebnis, dass eine Wirtschaftlichkeit für beide Parteien nicht möglich ist und die Anlage nicht auf dem Gelände errichtet werden kann. Unabhängig von den Gutachten haben Bürger mit dazu beigetragen, die Meinungsbildung im Gemeinderat zu beeinflussen.
Es wäre wünschenswert und zu begrüßen, wenn ein solches Engagement ebenfalls bei der Vermarktung der IPS-Flächen festzustellen wäre, schreibt Stuhlmann.
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Nachricht vom 05.12.2013 |
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