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Nachricht vom 21.12.2013 |
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Region |
Daadener Verwaltung will keine Spekulationen zur Reform |
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Die Daadener Verwaltung reagiert mit einer Pressemitteilung auf die Verwaltungsreform, die zur Schaffung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf führt. Da geht es um mögliche Folgen der Eingliederung, die aufgrund von Veröffentlichungen zu einem falschen Bild der Reform und zu Spekulationen in der Öffentlichkeit führen. |
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Daaden. Die Daadener Verwaltung wird gegen den Gesetzesbeschluss vom 13. Dezember, der die Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden vorsieht klagen. Das ist Fakt.
In einer Pressemitteilung stellt Verwaltungschef Wolfgang Schneider hinsichtlich von Spekulationen, unter anderem zu Ämtern einiges richtig. Von einer Zwangsfusion kann nicht die Rede sein. Das ist ein faktisch und juristisch durchaus bedeutender Unterschied, weil beide Körperschaften weiter existieren, lediglich eine Zuständigkeitsverlagerung für bestimmte Aufgaben stattfindet und die Stadt Herdorf einen sehr bedeutsamen eigenen Wirkungskreis behält. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Stadt Herdorf in der Verbandsgemeinde neuen Zuschnittes eine wichtige Rolle spielen wird.
Spekulativ dagegen sind die Aussagen einer „Machtverschiebung zugunsten der CDU“. Erst die kommenden Wahlen werden zeigen, wie die Bürgerinnen und Bürger sich die Zusammensetzung der neuen Verbandsgemeinde-Gremien vorstellen. Eine belastbare Aussage hierzu ist derzeit nicht möglich.
Die Frage, was mit den amtierenden Bürgermeistern geschieht, beantwortet die Daadener Verwaltung mit den derzeit gültigen Rechtsvorschriften. Beiden steht es natürlich frei, sich um die Position des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden zu bewerben. Das kann aber auch jede dritte wählbare Person. Für den Fall, dass Bürgermeister Wolfgang Schneider nicht antreten und gewählt würde, hat er nach § 3 (2) S. 1 Eingliederungsgesetz für den Rest seiner Amtszeit, für die er ernannt worden ist, einen Anspruch auf eine Verwendung als hauptamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden.
Anders ist es mit Bürgermeister Uwe Erner. Nach § 4 (2) Grundsätzegesetz bleiben im Falle der Eingliederung einer verbandsfreien Gemeinde in eine Verbandsgemeinde die Bürgermeister der bisherigen verbandsfreien Gemeinden abweichend von der generellen Regel, nach der Ortsbürgermeister immer ehrenamtlich arbeiten, längstens bis zum Ablauf der Amtszeit hauptamtlich tätig. Das träfe für Bürgermeister Erner zu, falls er nicht hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden würde. Dies hätte zur Folge, dass Uwe Erner sein Amt als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Herdorf bis zum 30.11.2019 fortführen wird.
Beide heutigen Bürgermeister hätten außerdem das Recht, in den einstweiligen Ruhestand zu treten, wenn sie nicht Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden würden.
Zu einer künftigen Verbandsgemeindeverwaltung Herdorf-Daaden warnt Schneider in der Pressemitteilung vor zu vielen Spekulationen. Das Eingliederungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Stadt Herdorf und die Verbandsgemeinde Daaden in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen, welche Beamtinnen und Beamten, Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welches unbewegliche und bewegliche Vermögen und welche Verbindlichkeiten und Forderungen der Stadt Herdorf auf die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden übergehen. Ohne diese verbindlichen Festlegungen, die auch noch der Genehmigung der Kreisverwaltung bedürfen, ist alles irreführend. Auch ist es viel zu früh, Annahmen über die räumliche Verteilung von Organisationseinheiten der künftigen Verbandsgemeindeverwaltung oder der Zuordnung von Personal ohne Grundlage in den Raum zu stellen.
Richtig ist vielmehr, dass sich die Bürgermeister Erner und Schneider mit ihren Führungsteams sofort im neuen Jahr treffen werden, um gemeinsame Schritte zur vorläufigen Eingliederung der Stadt in die Verbandsgemeinde – auch vor dem Hintergrund der beschlossenen Verfassungsbeschwerden - abzusprechen. |
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Nachricht vom 21.12.2013 |
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