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Nachricht vom 15.03.2014 |
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Region |
Wehner: Land hat Mittel für Schulsozialarbeit erhöht |
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Mdl Thorsten Wehner nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zur CDU-Kritik zum Thema Schulsozialarbeit und stellt einige rechtliche Bestimmungen deutlich heraus. Außerdem habe das Land die Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit massiv erhöht. |
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Kreis Altenkirchen. Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner nimmt die Reaktion der CDU auf seine Pressemitteilung zur Förderung der Schulsozialarbeit im Kreis Altenkirchen zum Anlass, um einige Vorwürfe richtig zu stellen.
„Meine Kollegen im Land und Bund irren, wenn Sie die alleinige Verantwortlichkeit für die Schulsozialarbeit bei den Ländern festmachen“, so Wehner, der auch Mitglied im Bildungsausschuss des Landtags ist.
Der SPD-Politiker stellt klar, dass Schulsozialarbeit zum originären Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe zählt. Grundsätzlich sei die Finanzierung somit zunächst einmal Aufgabe der Kommunen, das heißt, der zuständigen Stadt- und Kreisjugendämter. Der rechtliche Begründungszusammenhang finde sich in § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) sowie in § 3 des Jugendförderungsgesetzes.
Allerdings erfordere Schulsozialarbeit eine fachübergreifende und kooperative Zusammenarbeit im Besonderen von Schule, Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, so Wehner weiter. Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe sich den systematischen Aus- und Aufbau von Schulsozialarbeit im Bereich der Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und der Berufsbildenden Schulen zum Ziel gesetzt. Sie unterstütze trotz Konsolidierungsnotwendigkeit des Landeshaushaltes seit Jahren die Jugendämter bei dieser kommunalen Aufgabe.
Der Parlamentarier weist darauf hin, dass im Landeshaushalt 2014/15 insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stünden. Das sei eine Erhöhung um 2,6 Mio. Euro gegenüber den Vorjahren. Diese Erhöhung biete die Voraussetzung, die bisher in der Landesförderung befindlichen Stellen an Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, wieder auf dem Niveau des Jahres 2011 zu fördern, also mit 30.600 Euro pro ganzjährig besetzter Vollzeitstelle. Für eine Neuaufnahme von Stellen, die Erweiterung der bisher geförderten Stellenanteile oder die Ausweitung der Förderung auf andere Schularten verfüge das Land aber trotz dieser deutlichen Ansatzerhöhung über keinen finanziellen Spielraum, bedauert Wehner.
Schulsozialarbeit an Grundschulen und Gymnasien war drei Jahre lang durch die befristete Gewährung von Bundesmitteln möglich. Diese befristete Förderung ist nun ausgelaufen. Wehner erinnert daran, dass der rheinland-pfälzische Ministerrat am 23. April 2013 beschlossen hatte, beim Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Gesetzesantrag zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu initiieren. Der Bundesrat hatte diesen Gesetzentwurf am 3. Mai 2013 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte den Vorschlag jedoch unter Hinweis auf die Entlastungen der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter abgelehnt.
Thorsten Wehner: „Rheinland-Pfalz sieht aufgrund der notwendigen Einsparungen zur Einhaltung der Schuldenbremse derzeit keine Möglichkeit, die wegfallenden Bundesmittel aus dem Landeshaushalt zu kompensieren.“ Der SPD-Politiker findet es aber bemerkenswert, dass auch sein Landtagskollege Michael Wäschenbach den Bund doch nicht ganz so einfach aus seiner Verantwortung entlassen will. Schließlich habe dieser im Rahmen einer CDU-Veranstaltung im Kreis Altenkirchen an die Adresse des Innenausschussvorsitzenden Bosbach die Bitte gerichtet, „die Schulsozialarbeit als Thema mit nach Berlin zu nehmen“.
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Nachricht vom 15.03.2014 |
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