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Nachricht vom 01.04.2007 |
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Region |
SoVD: Rente mit 67 auf den Prüfstand |
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Trotz der Verabschiedung der Rente mit 67 durch den Bundestag will der Sozialverband Deutschland (SoVD) nicht locker lassen. Wie SoVD-Präsident Adolf Bauer jetzt erklärte, werde man dafür kämpfen, dass die Rente mit 67 spätestens 2010 auf den Prüfstand komme. Sie sei für alle, die keine Chnace hätten, bis 67 zu arbeiten, eine verkappte Kürzung. |
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Berlin (ots). Wenn sich bis 2010 die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz erheblich verbessert habe, müss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Dies forderte jetzt SoVD-Präsident Adolf Bauer in Berlin. Im Jahr 2010 will die Bundesregierung einen Bericht über die Erwerbstätigenquote bei den 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht, so Bauer dürfe nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte garnicht die Chance hätten, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, dürfe die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.
Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 habe der Bundesrat auch eine Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneide. Bislang galt bei systematisch falsch berechnetet Rentenbescheiden eine gestzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtssprechung festgestellt wird, dass die Rentenvversicherung eine Regelung falsch anwendet. Dami werde der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehölt, sagte Bauer. Sie würden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn, es wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.
Der SoVD rät deshalb den Rentnern, insbesondere den Erwerbsminderungsrentnern, im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft. |
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Nachricht vom 01.04.2007 |
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