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Nachricht vom 25.06.2008 |
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Region |
Vorsicht bei Reise-Mitbringseln |
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"Zollfreie" Urlaubsreisen gibt´s nicht. Sonst brauchte man ja keinen Zoll. Viele Reisende wissen aber nicht, was sie einführen dürfen und was nicht. Und wenn ja, in welcher Menge. Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn es um Produkte geht, die mit bedrohten Tier- oder Pflanzenarten zu tun haben. Da rät das Zollamt Koblenz: "Finger weg". |
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Region. Die Urlaubszeit ist gekommen und damit auch die Zeit der Reisen.
Damit der Urlaub nach der Landung am Flughafen nicht zu bösen Überraschungen führt, weist das Hauptzollamt Koblenz darauf hin, dass Reisemitbringsel unter Umständen "verzollt" werden müssen. Auch wenn eine Reise innerhalb Europas heute fast ohne Einschränkungen möglich ist, das Mitbringen bestimmter Waren betrifft dies nicht. Gerade bei Genussmitteln, also verbrauchs-steuerpflichtigen Waren, sollten Reisende die besonderen Richtmengen beachten: Zum Beispiel 10 Liter Spirituosen, 800 Zigaretten pro Person oder 10 Kilogramm Kaffee. Größere Mengen lassen eine gewerbliche Verwendung vermuten, die Reisende häufig nur schwer widerlegen können.
Auch für Reisende aus den neuen EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel den baltischen Staaten gelten zum Teil noch besondere, niedrigere Freimengen.
Strenger sind die Bestimmungen bei der Einreise aus Ländern außerhalb Europas.
Selbst wenn der günstige Dollarkurs auf USA-Reisen schnell zu einem Extrapaar Jeans oder zum Kauf der Designer-Schuhe verleitet, sollten Reisende daran denken, dass die Abgabenfreiheit nur bis zum Wert von 175 Euro reicht. Alle Mitbringsel, die diesen Wert überschreiten, müssen verzollt werden. Bis 350 Euro gilt hierbei eine vereinfachte Abgabenberechnung von pauschal 13,5 Prozent auf den Wert der Ware. Im Wert darüber hinausgehende Waren werden mit einem individuellen Zollsatz, je nach Warenart, und der Einfuhrumsatzsteuer – immerhin 19 Prozent - belegt. Da kann die Shopping-Tour schnell zu einem teuren Vergnügen werden.
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten daneben weitere Einschränkungen. So sind zum Beispiel lediglich 200 Zigaretten pro Person zollfrei oder ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent Alkohol (Mindestalter 17 Jahre).
Nachdenken sollten Urlauber auch bei besonderen Souvenirs: So gehören weder der Kettenanhänger aus Elfenbein, der Gürtel aus Schlangenleder, noch die Stiefel aus Krokoleder ins Reisegepäck. Viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Sie unterliegen deshalb strengsten Einfuhrbestimmungen oder sogar Verboten. Das kann auch die schöne Muschel oder Koralle betreffen, die man am Strand findet und gern als Souvenir mit nach Hause nimmt. "Viel Ärger und Bußgelder bis zu 50.000 Euro kann man sich als Reisender ersparen, wenn man sich bereits im Urlaub auf den schönen Anblick und ein Foto beschränkt", so Sylke Zabel, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Koblenz.
Weitere Fragen über die genauen Bestimmungen, die Reisemitbringsel betreffen, beantwortet gern jede Zolldienststelle. Weitere Informationen zum Thema "Reisezeit" gibt´s bei der Zollverwaltung auch unter www.zoll.de.
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Foto: Aarons Nase ist auf Schmuggelgut spezialisiert. |
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Nachricht vom 25.06.2008 |
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