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Nachricht vom 15.10.2014 |
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Region |
Bätzing-Lichtenthäler: Nutzung endlich klären |
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Das Bundesumweltministerium gab auf Anfrage der SPD-Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler bekannt, dass der Stegkopf Nationales Naturerbe wird und bezeichnete die Flächen als "herausragendes ökologisches Juwel". Eine eingeschränkte Nutzung der versiegelten Flächen schloss das Ministerium nicht aus. |
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Daaden. Die Bundeswehr ist abmarschiert. Zwischenzeitlich hat der letzte Soldat den Truppenübungsplatz in Daaden verlassen und das Gelände wird – mehr oder weniger jedenfalls – gesichert. Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat nun aus dem Bundesumweltministerium nochmals eine Stellungnahme zu diesem Thema erhalten.
Es war bekannt, dass der Stegskopf wenn er zum Nationalen Naturerbe erklärt wird nicht für Windkraft genutzt werden kann. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich mit dieser Frage bald beschäftigten. Das Ministerium macht jedoch deutlich, dass es sich bei der Fläche um „ein bundesweit herausragendes ökologisches Juwel“ handelt. Die Richtung des Haushaltsausschusses dürfte damit klar sein.
Die Abgeordnete hatte jedoch gegenüber dem Ministerium dafür plädiert, wenigstens eine Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen, zumindest auf den bereits versiegelten Flächen. Das hat das zuständige Ministerium nun bestätigt, zugleich aber auch eingeschränkt: gewerbliche Nutzung soll nur dann möglich sein, wenn die Schutzziele des Nationalen Naturerbes nicht berührt werden. Auch die touristische Erschließung soll laut Ministerium ermöglicht werden. „Insgesamt kann man mit den künftigen Nutzungsmöglichkeiten durchaus zufrieden sein“, kommentiert diese Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Einen Haken gibt es dennoch: die vorhandene Infrastruktur müsste jedoch solange auf „Stand-by“ bleiben, bis mögliche Nutzungen entschieden sind. Hier hat die Abgeordnete jedoch den Eindruck, dass insbesondere die BImA etwas lässig mit der Liegenschaft umgeht. Sie hat dies nochmals zum Anlass genommen, um die bundeseigene Anstalt anzuschreiben.
Abschließend ist für Bätzing-Lichtenthäler auch klar, dass der Bund einen erheblichen Anteil an den Kosten übernehmen muss, die im Zusammenhang mit dem Nationalen Naturerbe entstehen.
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Nachricht vom 15.10.2014 |
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