AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 17.10.2014
Region
In dunkler Jahreszeit leben Fußgänger gefährlich
Fast jeder zweite Fußgänger-Unfall geschieht bei Dunkelheit. Das Polizeipräsidium Koblenz rät Fußgängern lieber auf eine gute Sichtbarkeit zu achten, statt anderen blind zu vertrauen. Einige Maßnahmen können dabei lebensrettend sein.
Region. Bei einer Vielzahl dieser Verkehrsunfälle spielt die jetzt früher einsetzende Dunkelheit eine entscheidende oder zumindest mitentscheidende Rolle.

Sowohl die Fußgänger selbst als auch die Autofahrer können einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung und damit zu ihrer eigenen Sicherheit leisten:

Fußgänger sollten sich niemals darauf verlassen, dass der Autofahrer sie rechtzeitig erkennen wird. Das gilt auch auf vermeintlich gut ausgeleuchteten Straßen. So sollten sie nur im Lichtkegel die Fahrbahn überqueren, sowie bei Lichtverhältnissen, am besten unmittelbar unter einer Straßenlaterne. Man sollte auch immer Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln nutzen, rät die Polizei.

Entscheidenden Einfluss auf die rechtzeitige Erkennbarkeit eines Fußgängers hat darüber hinaus die Farbe der Oberbekleidung. Bei dunkler Kleidung, können Fußgänger zumindest re- flektierende Armbänder, Aufnäher oder Anhänger nutzen, die es im Supermarkt für kleines Geld gibt. Derartige Reflektoren vervielfachen die „Erkennbarkeitsentfernung“.

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fuß unterwegs ist oder eine Autopanne hat, sollte herannahende Autofahrer mit aktiven Lichtquellen aufmerksam machen. Eine funktionierende Taschenlampe oder eine entsprechende Handy-App kann Leben retten.

Die Polizei appelliert auch an die Autofahrer, das sie immer mit plötzlich auftretenden und schlecht erkennbaren Fußgängern rechnen müssen und sie daher ihr ihr Fernlicht so oft es geht nutzen sollen. Auch außerorts müssen Autofahrer aufmerksam und bremsbereit sein. Längst nicht überall, wo 100 km/h erlaubt sind, ist dies tatsächlich die „angemessene“ Geschwindigkeit. Denn es gilt das „Sichtfahrgebot“ und die Grundregel, wonach die Fahrgeschwindigkeit den Verhältnissen jederzeit anzupassen ist.
Nachricht vom 17.10.2014 www.ak-kurier.de