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Nachricht vom 18.11.2014 |
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Region |
CDU-Kreistagsfraktion beantragt Gutachten |
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Die CDU-Kreistagsfraktion hat die Erstellung eines Gutachtens zur Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Landkreis Altenkirchen beantragt - also die mögliche Übertragung der Entsorgungsleistungen von privaten Anbietern auf den Kreis. |
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Kreisgebiet. In einem Schreiben an Landrat Michael Lieber machen die Christdemokraten deutlich, dass die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft bereits vor der Verabschiedung des derzeitigen Abfallwirtschaftskonzeptes - das man nicht als starren Plan, sondern als anzupassenden Leitfaden verstanden wissen will - immer wieder Thema gewesen sei.
„Dabei wurden und werden Fakten und Zahlen in den Raum gestellt, die ohne sachliche Prüfung nur schwer nachvollziehbar sind. Auch wird immer wieder auf die Entscheidungen umliegender Kreise verwiesen, die eine Kommunalisierung durchgeführt haben oder derzeit dabei sind. Hier fällt ein Vergleich mit unserem Landkreis Altenkirchen ohne objektive Prüfung ebenfalls sehr schwer“, so Fraktionsvorsitzender Michael Wagener und Tobias Gerhardus, Sprecher der CDU-Fraktion im zuständigen Abfallwirtschaftsausschuss.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen sei bisher bestens mit den entsprechenden Ausschreibungen für die unterschiedlichen Abfallarten, die so genannten Abfallfraktionen, gefahren. „In den vergangenen Ausschreibungen wurden sehr gute Ergebnisse erzielt, die beispielsweise im Bereich der Papierentsorgung zu einer Gebührenerstattung geführt haben“, so die Kommunalpolitiker.
Da 2015 erneut Ausschreibungen und Vergaben für die Abfallwirtschaft anstehen, will die CDU-Fraktion nun zeitnah einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung einer Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Landkreis beauftragt wissen, um alle Optionen zu prüfen. Dabei sollen alle Kosten für Personal, Verwaltung, Fahrzeuge und Gebührensysteme analysiert und mit den Ausschreibungsergebnissen verglichen werden. Nur so werde man in die Lage versetzt, das Für und Wider einer Kommunalisierung abschließend beurteilen zu können.
„Die dann zu treffende Entscheidung wird von elementarer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sein und sollte von daher mit den nötigen Fakten unterlegt werden“, so die Überzeugung der CDU-Kreistagsfraktion.
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Nachricht vom 18.11.2014 |
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