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Nachricht vom 19.08.2008 |
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Region |
Angst in Katzwinkel vor Hepatitis C |
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Große Unruhe herrscht derzeit in Katzwinkel und Umgebung, seit bekannt wurde, dass hier ein signifikant hohes Aufkommen an Hepatitis-C-Infektionen beobachtet wurde. Die Quelle des möglichen Infektionsherdes scheint inzwischen so gut wie fest zu stehen: Es ist die ehemalige Praxis Dr. Klein, der seit den 50er Jahren bis in die 80er Jahre hier praktizierte. Das Kreis-Gesundheitsamt hat nach umfassenden Recherchen jetzt die Initiative ergriffen und bietet allen Personen ab dem 25. Lebensjahr, die in der ehemaligen Praxis Spritzen oder Impfungen empfangen haben, einen kostenlosen Test an. |
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Katzwinkel/Kreis Altenkirchen. Die gute Nachricht zuerst: Hepatitis-C ist grundsätzlich heilbar, auch noch nach einem langjährigen chronischen Verlauf. Das stellten am Dienstagmittag Landrat Michael Lieber, Dr. Wolfgang Otterbach (Referatsleiter) und Dr. Wolfgang Dörwaldt (Internist in Weyerbusch) und die ehemalige Referatsleiterin Dr. Marianne Wasmuth beruhigend fest. Die schlechte Nachricht: Betroffen sein können alle Patienten, die ab Ende der 50er Jahre bis 1983 in der damaligen Praxis Dr. Klein in Katzwinkel eine Spritze erhielten oder geimpft wurden. Denn in dieser Praxis scheint es nicht gerade nach den Hygiene-Vorstellungen, die man bei einem Mediziner erwartet, zugegangen zu sein. So wurden von dem Arzt, der 1983 verstorben ist, zahlreiche Drogenabhängige aus der weiteren Umgebung auch noch nach den Sprechstunden mit Spritzen versorgt. Dabei sind diese - damals noch Mehrwegspritzen - offenbar nicht ausreichend sterilisiert worden. Oder überhaupt nicht. Offenbar aber waren einige dieser Drogenpatienten mit Hepatitis-C infiziert, die Spritzen wurden aber nur abgewaschen. Und morgens schon wieder benutzt. Diese Zeit aber reicht in der Regel nicht aus, um die Viren abzutöten (mindestens 16 Stunden).
Eines der Probleme ist nun, dass 1983 Hepatitis-C noch gar nicht bekannt war. Das Virus wurde erst 1989 nachgewiesen, seit 1992 ist es in Routinetestungen nachweisbar. Der Erreger führt zu Leberentzündungen, die im schlimmsten Fall zur Zirrhose oder zu Krebs führen können. Weiteres Problem: Die Krankheit ist oft nur schwer erkennbar, da sie einen oft uncharakteristischen Verlauf nimmt. Auffällig war, dass in Katzwinkel im Jahr 2005 fünf Fälle auftraten, 2006 ein Fall, 2007 aber wieder fünf Patienten. Da habe man, so Landrat Lieber, mit den Recherchen begonnen.
Im Folgenden einige wichtige Fragen zur Hepatitis-C und Antworten von Dr. Wolfgang Dörwaldt:
1. Was ist Hepatitis-C?
Eine Hepatitis C ist eine Virusinfesktion, die zu einer Leberentzündung führt und gehäuft (in etwa 50 bis maximal 80 Prozent der Fälle) in einen chronischen Verlauf übergehen kann.
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2. Welcher Unterschied besteht zwischen einer akuten und einer chronischen Hepatitis-C?
Nach einer Infektion kann es nach 15 bis 160 Tagen (im Durchschnitt nach 50 Tagen) zu einer akuten Leberentzündung kommen. Im Gegensatz etwa zur Hapatitis-B verläuft diese sehr oft uncharakteristisch, zum Beispiel in Form von verminderter Leistungsfähigkeit, schneller Ermüdbarkeit, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Juckreiz und leichtem Druckgefühl im Oberbauch. Es können auch seltener die typischen Zeichen einer Gelbsucht mit dunklem Urin, hellem Stuhl und Oberbauchbeschwerden, verbunden mit einem starken Krankheitsgefühl, auftreten. Von einer chronischen Infektion spricht mann, wenn das Virus länger als ein halbes Jahr im Blut ist.
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3. Wie infiziert man sich mit Hepatitis-C?
Die Hauptinfektionsquelle besteht darin, dass Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person gelangt. Dies war bis 1991 durch Übertragung von Blut oder Blutbestandteilen der Fall. Heute kann dies noch durch Stichverletzungen durch Nadeln, die bei Infizierten benutzt wurden, geschehen. Eine häufige Infektionsquelle ist das gemeinsame Benutzen von Nadeln bei intravenös Drogenabhängigen. Der sexuelle Übertragungsweg ist relativ selten. Sehr unwahrscheinlich, aber nicht vollständig auszuschließen ist die Übertragung durch das gemeinsame Benutzen von Zahnbürsten, Nassrasieren oder Nagelscheren.
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4. Kann das Virus auch beim Stillen übertragen werden?
Bisher sind keine Übetragungen durch Stillen bekannt geworden.
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5. Kann das Virus während der Schwangerschaft von der Mutter auf das Kind übertragen werden?
Die ist in drei bis fünf Prozent der Fall.
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6. Welche Folgen hat eine Infektion durch Hepatitis-C?
Etwa 20 bis 50 Prozent heilen spontan aus. 50 (bis 80) Prozent gehen in eine chronische Verlaufsform über, die nach Jahrzehnten (10 bis 30 - bis 60) in eine Leberzirrhose (20 Prozent) oder in Lebekrebs (5 Prozent) übergehen kann.
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7. Gibt es eine Therapie der chronischen Hepatitis-C?
In den letzten Jahren wird durch die Kombination von Interferon mit einem virushemmenden Mittel je nach Virustyp (es gibt sechs verschiedene) in 50 bis 80 Prozent der chronischen Fälle ein weiteres Fortscheiten beziehungsweise eine Heilung erreicht. Nach dem in Katzwinkel vermuteten Virustyp ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in dem betreffenden Fall ein Virustyp vorherrscht, welcher sehr gut auf die Therapie anspricht.
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8. Muss jeder, der an einer chronischen Hepatitis-C erkrankt ist, behandelt werden?
Ob der Betroffene von einer Behandlung profitiert, hängt unter anderem von der Aktivität der Entzündung, dem Stadium des eingetretenen Leberumbaus und dem Alter des Patienten ab. Die muss in jedem Einzelfall von einem Leberspeziallisten entschieden werden.
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9. Wenn der Suchtest positiv ist, bin ich auf jeden Fall erkrankt?
Wen ein Suchtest positiv ist, muss in jedem Fall ein Betätigungstest durchgeführt werden, da der Suchtest auch falsch positiv sein kann.
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10. Wenn ich an einer chronischen Hpatitis-C erkrankt bin:
a) Kann ich meinen Ehepartner infiziert haben?
Prinzipiell ist eine Übertragung bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr möglich, aber sehr selten. Der Partner eines Patienten mit chronischer Hepatitis-C sollte sich aber auch testen lassen.
b) Muss ich mich im täglichen Umgang anders verhalten?
Keine gemeinsame Benutzung von zum Beispiel Nassrasieren, Zahnbürsten und Nagelscheren.
c) Darf ich noch ins Schwimmbad oder in die Sauna?
Ja.
d) Wen muss ich informieren, wenn ich mit Hepatitis-C infinziert bin?
Sie sollten auf jeden Fall diejenigen informieren, die sich bei Ihnen infizieren können, zum Beispiel den Zahnarzt oder den Chirurgen vor operativen Eingriffen. Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Marianne Wasmuth betätigte, dass während ihrer Zeit beim Gesundheitsamt über die Tätigkeit des Dr. Klein in Katzwinkel wenig bekannt gewesen sei. Erst im Nachhinein habe sich nach umfangreichen Recherchen ihrerseits und nach ihrer Pensionierung im vergangenen Jahr durch ihre Nachfolger einiges ermitteln lassen, so zum Beispiel dass die Katzwinkler Praxis zwischen 1967 und ´68 geschlossen worden sei, dass insgesamt sechs Disziplinarverfahren gegen den Arzt eingeleitet worden seien.
Äußerst schwierig gestaltete sich das Nachfragen von Wolfgang Otterbach und Wolfgang Dörwaldt und die Suche nach Daten über ehemalige Patienten des Arztes. Auch nach Freigabe des Zugangs zu den Daten der letzen Betreiber dieser Praxis, Dr. Peter Wingenfeld und praktischer Ärztin Eva Wichtmann, die die ganze Sache ins Rollen gebracht hatten, weil die Auffälligkeiten an Hepatitis-C-Erkrankungen evident waren, ist man nicht viel weiter gekommen. Denn die alten Patientenkarteien des verstorbenen Dr. Klein und zum Teil auch des ebenfalls verstorbenen Nachfolgers existieren ganz einfach nicht mehr. Im Mai dieses Jahres waren erstmals in der Praxis in Wingendorf - sie ist inzwischen aus wirtschaftlichen Gründen wieder gesclossen worden - etwa 180 Daten von Patienten, die sich hätten infizieren können, analysiert worden.
Wie Dörwaldt berichtete, kam ein entscheidender Hinweis schließlich aus der Bevölkerung: Der Zeuge habe berichtet, dass Dr. Klein damals Drogenabhängige abends nach den Sprechstunden empfangen habe. Aufgrund der Hinweise von Seiten der Ärztekammer habe sich dann ein Gesamtbild ergeben - mit der Hygiene in der damaligen Praxis kann es nnicht weit hergewesen sein. Auch ein Prozess gegen den damaligen Arzt habe die Vermutungen bestätigt.
Seit Dienstagmorgen können sich jetzt Bürger, die befürchten, eventuell angesteckt worden zu sein - aber auch deren Angehörige oder Freunde - an das Gesundheitsamt wenden für eine Blutuntersuchung. Diese ist kostenlos (siehe auch Anhang). Man geht, so Otterbach, von etwa 200 Personen aus, "die betroffen sein könnten." Etwas genaues lässt sich aber zunächst schwer feststellen da aufgrund der lange zurückliegenden Kontaminationszeit etliche der damaligen und in Frage kommenden Patienten inzwischen auch verstorben sein dürften. Melden sollte sich aber auf jeden Fall jeder, der damals mit Spritzen in der Praxis Dr. Klein behandelt worden ist. Diesen Personen wird nach Anmeldung eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis, so die Ärzte des Gesundheitsamtes, seinen in wenigen Tagen dann verfügbar. Grund zur Panik besteht jedenfalls nicht, auch wenn die Ungewissheit bei einigen Bürgern an den Nerven zehren mag. (rs) Foto:pixelio/Stephanie Hofschlaeger |
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Nachricht vom 19.08.2008 |
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