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Nachricht vom 17.04.2007
Region
Mutter des getöteten Babys ermittelt
Der Fall des getöteten Babys in Herdorf ist aufgeklärt. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte, handelt es sich bei der Mutter um eine 16-Jährige aus Herdorf. Eine der freiwillig abgegebenen Speichelproben konnte nach Angaben der Ermittler eindeutig zugeordnet werden.
Herdorf. Die Mutter des am 7. März in Herdorf tot aufgefundenen Säuglings ist ermittelt. Das Baby hat gelebt und nach der Geburt geschrieen. Sie habe den Säugling zum Schweigen bringen wollen, sagte die 16-jährige Mutter gegenüber den ermittelnden Beamten, die sie sofort nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse des Gentests aufgesucht hatten. Die Schwangerschaft, so die 16-Jährige, habe sie verheimlicht, das Kind am 26. Dezember vergangenen Jahres zu Hause zur Welt gebracht. Sie habe den Säugling zur Ruhe bringen wollen und ihm den Mund zugehalten, gab die junge Mutter zu. Töten habe sie ihr Neugeborenes aber nicht wollen.
Nach dem Ergebnis der Vorführung beim Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Koblenz liegen laut Behörde keine Haftgründe vor. Es bestehe weder Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Beschuldigte, so die Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag, habe ihr Geständnis vor dem Haftrichter wiederholt.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die junge Mutter keinen Haftbefehl erlassen. Das Mädchen wurde noch am Dienstag dem zuständigen Jugendamt übergeben.
Eine Spaziergängerin hatte den neugeborenen Jungen am 7. März auf einer Wiese nahe der Heller am Ortsrand von Herdorf entdeckt. Das Kind war in einer Plastiktüte verstaut und in ein rotes Badelaken gewickelt. Nachdem die intensiven Ermittlungen keinen Hinweis auf die Mutter des Kindes erbracht hatten, war von der Staatsanwaltschaft schließlich ein Reihengentest veranlasst worden, an dem sich insgesamt 500 Frauen zwischen 14 und 45 Jahren aus Herdorf und Umgebung beteiligt hatten. Dieser Gentest führte schließlich zum Erfolg. Laut Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund wurden die freiwilligen Speichelproben und die Untersuchungsergebnisse inzwischen schon vernichtet. Eine Datenspeicherung habe nicht stattgefunden.
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