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Nachricht vom 31.12.2014 |
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Region |
Klage gegen das Land eingereicht |
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Knapp vor dem Jahreswechsel haben die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße und die Verbandsgemeinde Flammersfeld eine Klage in Sachen Finanzierung des U-3-Kindertagesstättenausbaus gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung und den Landtag per Post auf den Weg nach Koblenz geschickt. |
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Flammersfeld. Ziel des Verfahrens vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof ist die Feststellung, dass es eines Begleitgesetzes zur Kostentragung für den Kita-Ausbau bedurft hätte, ohne das die Kommunen gegenwärtig auf Millionenkosten in Vergangenheit und auch in Zukunft sitzen bleiben werden.
Allein die baulichen Maßnahmen bei den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben 615 Millionen Euro seit 2008 gekostet, 143 Mio. Euro habe es als Zuschüsse aus Bundesmitteln (118 Mio. Euro), zum kleinen Teil aus Landesmitteln (35 Mio. Euro) gegeben.
"Rechnerisch geht es also aktuell um mehr als eine halbe Milliarde Euro allein an Baukosten, dabei sind die millionenschweren Personalkostensteigerungen, die jährlich anfallen, überhaupt noch nicht erfasst", begründet Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer (Neustadt/Weinstraße) das Engagement der beiden Kläger, das von den kommunalen Spitzenverbänden, voran der Gemeinde- und Städtebund, unterstützt wird.
"Wir agieren hier stellvertretend für die kommunale Familie in Rheinland-Pfalz, wie dies parallel durch andere auch in der erneuten Verfassungsklage gegen den kommunalen Finanzausgleich geschieht." Röthlingshöfer weiter: "Niemand geht es inhaltlich um den U-3-Ausbau, der war notwendig und richtig. Aber die Hauptkosten hierfür dürfen nicht auf dem Buckel der ohnehin klammen Gemeinden, Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz abgeladen werden."
Die Klage, erstellt vom Bielefelder Rechtsprofessor Dr. Johannes Hellermann, beschäftigt sich erstmalig für Rheinland-Pfalz mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Konnexität ("Wer bestellt, der bezahlt") und eröffnet damit juristisches Neuland.
"An allen Ecken und Enden klemmt es in diesem elementaren Bereich zwischen dem Land und seinen Kommunen", stellt Röthlingshöfer fest, der allein in der Kita-Frage auf zahlreiche, schlussendlich erfolglose Gesprächen zwischen den Akteuren in Mainz in den letzten Monaten verweist: "Die Vorstellungen liegen so weit auseinander, dass nur eine gerichtliche Klärung die dringend notwendige Klarheit bringen wird."
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Nachricht vom 31.12.2014 |
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