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Nachricht vom 23.01.2015 |
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Region |
Polizei warnt erneut vor sogenannten „Kräutermischungen“ |
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Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei Koblenz erneut vor dem Konsum sogenannter „Legal Highs“, denn die Wirkung dieser Kräutermischungen ist schwer beziehungsweise gar nicht einzuschätzen. |
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Region. Wie die Polizei aktuell mitteilt, kollabierten in den vergangenen Tagen mehrere Personen nach dem Konsum dieser „Legal Highs“. Diese Substanzen werden mittlerweile in Onlineshops mit nicht haltbaren Versprechen und ohne Hinweis auf die Gefahren angeboten.
Ein 27-Jähriger aus dem Raum Montabaur brach am vergangenen Montag, den 19. Januar nach dem Rauchen einer Mischung bewusstlos in seiner Wohnung zusammen.
Im Raum Koblenz mussten zwei 15-jähriger Schüler am Donnerstag, den 22. Januar stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, nachdem sie einen „Zaubertabak“ geraucht hatten und Vergiftungserscheinungen zeigten.
Am Freitagvormittag, den 23. Januar kam es zu weiteren medizinischen Notfällen im Bereich Bendorf. Hier mussten zwei 16-Jährige nach dem Konsum von Tabakmischungen stationär in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt werden.
Daher weist die Polizei nochmals auf die Gefährlichkeit der „Kräutermischungen“ hin! Die Kuriere berichteten hierüber.
„Legal-Highs“ werden in bunten, flippigen Verpackungen mit teils exotischen und harmlosen Namen als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen in Head-Shops oder Onlineshops verkauft.
Doch was so harmlos klingt kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, denn die tabak- oder teeähnlichen Gemische enthalten oftmals Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind.
In vielen Mischungen befinden sich etwa synthetische Cannabinoide, die auf die Kräuter aufgetragen wurden. Die Wirkstoffkonzentration dieser künstlich erzeugten Substanzen liegt allerdings häufig ein Vielfaches über der von natürlichen Hanfprodukten. Auch können durch den Verbrennungsprozess toxische und krebserregende oder krebsfördernde Zersetzungsprozesse gebildet werden.
Es kann zu gefährlichen Vergiftungserscheinungen, wie Übelkeit, Erbrechen, starkes Zittern, Herzrasen, Orientierungslosigkeit und Kreislaufprobleme, bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.
Zwar sind nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten, können allerdings lebensgefährlich sein, denn für den Konsumenten ist es anhand des Namens, der Verpackung oder der Verkaufsquelle nicht möglich zu erkennen, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetzt. |
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Nachricht vom 23.01.2015 |
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