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Nachricht vom 02.02.2015 |
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Region |
Bürokratieabbau beim Mindestlohn gefordert |
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Die Mindestlohnregelungen belasten die Sportvereine und kleine Unternehmen in einer Art und Weise, die kaum erträglich geschweige denn verständlich ist. MdB Erwin Rüddel fordert zur Rechtssicherheit dringend nötige Nachbesserungen. Für Vereine ist der Bürokratieaufwand nicht zu leisten. |
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Kreisgebiet. „Die zahlreichen Sportvereine im Land mit ihren vielen unverzichtbaren ehrenamtlichen Helfern müssen durch unbürokratisch gestaltete Mindestlohnregelungen entlastet werden. So wie Arbeitsministerin Andrea Nahles zwischenzeitlich dem Pfälzerwald-Verein für dessen ehrenamtlichen Helfer in den Wanderhütten, als auch Fahrern von Transit-Lkws, bürokratieabbauende Veränderungen versprochen hat, muss dies auch für unsere Sportvereine gelten“, fordert der Sportbeauftragte der CDU-Rheinland Pfalz und Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Rüddel spricht im Zusammenhang mit dem Mindestlohn davon, dass es hier nicht um existenzielle Einkommen, sondern um die Unterstützung von Ehrenamtlichen geht. Gleichzeitig erinnert der Abgeordnete daran, dass durch bürokratische Auswüchse beim Mindestlohn nicht nur kleine und mittlere Betriebe, sondern insbesondere auch Vereine betroffen sind.
„Obwohl ehrenamtlich arbeitend, zahlen Sportvereine häufig auch Honorare an Vertragsspieler, Übungsleiter oder Trainer. Da ist es nun wirklich nicht vermittelbar, wenn Vorstände ihren ehrenamtlichen Einsatz nochmals ausweiten sollen, um umständliche Nachweispflichten sowie andere bürokratische Finessen zu erfüllen“, erklärt Rüddel auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der LG Rhein-Wied.
Auch aus diesem Anlass gelte es die Mindestlohnverordnung nachzubessern. „Hier geht es nicht pauschal um die 8,50 Euro, sondern um bürokratische Dokumentations- und Nachweispflichten. Eine praxisorientierte und praxistaugliche Handhabung halte ich für unverzichtbar und realisierbar“, betont der selbst sportlich aktive Politiker. So müssten eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden.
„Denn die Mindestlohn-Regelungen betreffen insbesondere den sportlichen Nachwuchs Deutschlands. Und in diesem Bereich hat der Sport ja ohnehin schon Probleme, die durch das Gesetz zum Mindestlohn noch zusätzlich verschärft werden. Umso mehr brauchen wir klare und unbürokratische Abgrenzungen, die den Anforderungen ganz besonders auch im semiprofessionellen Bereich gerecht werden. Wir dürfen keinesfalls den sportlichen Nachwuchs noch zusätzlich belasten und die Sportvereine vor bürokratische Hindernisse stellen“, bekräftigt Erwin Rüddel.
Anmerkung der Redaktion: Das betrifft nicht nur Vereine, auch kleine Unternehmen sind mit den Dokumentations- und Nachweispflichten über Gebühr belastet.
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Nachricht vom 02.02.2015 |
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