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Nachricht vom 11.02.2015
Region
Sperrungen und Verbote beachten
Sperrungen und Parkverbote während des Wissener Karnevalszuges müssen beachtet werden, ansonsten droht eine Anzeige. Es dient der Sicherheit der Zugteilnehmer und Zuschauer, wenn am Veilchendienstag besondere Maßnahmen zur Verkehrsregelung gelten.
Eigentlich unmissverständlich und trotzdem werden die Anordnungen immer wieder missachtet. Symbolfoto: AK-KurierWissen. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen für den Karnevalsumzuges am Dienstag, 17. Februar in Wissen hin: Während des Karnevalsumzuges ist die Innenstadt Wissen zwischen 12.30 Uhr und etwa 17 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Die angeordneten Durchfahrverbote werden kontrolliert. Der Durchgangsverkehr in die Richtungen Altenkirchen, Betzdorf und Morsbach bleibt gewährleistet. Für die Veranstaltungsstrecke gilt bereits ab 11 Uhr beidseitig absolutes Haltverbot.

Zu beachten ist besonders das absolute Halteverbot ab Ortsausgang Schönstein in der Schlossstraße (Einhecke) bis Europakreisel. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Anordnungen sind entsprechend ausgeschildert und werden nach Beendigung des Karnevalsumzuges aufgehoben.

Innerstädtische Parkplätze sind bis spätestens 12 Uhr anzufahren, da ab dieser Uhrzeit deren Zufahrten für den Umzug gesperrt werden müssen. Die Abfahrt ist erst wieder nach dem Ende des Karnevalsumzuges möglich. Der Bereich der Umzugsstrecke wird für den Verkehr nach erfolgter Reinigung durch die Ordnungsbehörden wieder frei gegeben.

In der Vergangenheit wurden Absperrungen beiseite geschoben, so dass die Veranstaltungsstrecke noch vor Beendigung des Karnevalsumzuges wieder befahren wurde. Dadurch werden nicht nur die Reinigungsarbeiten behindert, vielmehr werden Personen gefährdet, zum Beispiel durch das Hochschleudern von Glasscherben oder kleinen Fläschchen beim Überfahren. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass das Beseitigen von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke vor der Freigabe zur Anzeige gebracht werden.
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