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Nachricht vom 24.02.2015 |
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Region |
DRK-Klinik erhält Fördermittel |
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Das DRK Krankenhaus Kirchen erhält 500.00 Euro Fördermittel vom Land für den zweiten Bauabschnitt. Es soll eine zentrale Notaufnahme aufgebaut werden und der Umbau der Verwaltung sowie die Verlagerung des Arztdienstes ermöglicht werden. |
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Kirchen. Wie der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner mitteilt, erhält das DRK Krankenhaus in Kirchen 500.000 Euro aus dem Krankenhaus-Investitionsprogramm des Landes für das Jahr 2015. Die Fördermittel sind für den zweiten Bauabschnitt zum Aufbau einer zentralen Notaufnahme bestimmt. Neben dem Umbau der Verwaltung gehört dazu auch die Verlagerung des Arztdienstes in den Verwaltungstrakt.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler stellte jetzt das Krankenhaus-Investitionsprogramm für das Jahr 2015 vor. Demnach erhalten die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser für bauliche Maßnahmen insgesamt 63 Millionen Euro. Das entspricht derselben Fördersumme wie im Vorjahr. Hinzu kommen rund 51 Millionen Euro pauschale Fördermittel. Die Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms liegen insbesondere in der Modernisierung und Erweiterung von OP-Abteilungen und Bettenhäusern. Ziel sei es, den baulichen Zustand der Häuser und deren medizinische Leistungsfähigkeit zukunftsfest zu machen.
Wehner weist in diesem Zusammenhang auf seine Gespräche mit dem DRK Krankenhaus sowie der DRK Trägergesellschaft über die Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes Kirchen in der zurückliegenden Zeit hin, unter anderem im Beisein des Gesundheitsstaatssekretärs David Langner und dessen Amtsvorgängerin Jacqueline Kraege. „Eine gute medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Standortfaktor für die Region“, erklärt Wehner. Die Landesregierung arbeite gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion konsequent dafür, die Versorgung auf einem hohen Niveau zu halten. Auch durch die aktuellen Investitionsmaßnahmen bleibt das Land ein verlässlicher Partner unserer Krankenhäuser“; so der SPD-Politiker abschließend. |
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Nachricht vom 24.02.2015 |
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