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Nachricht vom 12.04.2015 |
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Region |
Regeln im Kreisverkehr werden häufig missachtet |
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Die Verkehrsregelungen an den Kreisverkehrsplätzen sind scheinbar für viele Autofahrer immer noch ein Buch mit sieben Siegeln, nicht nur in Wissen. Denn die Zahl der Unfälle ist nicht rückläufig, wie Polizeimeldungen aus der Region belegen. Meistens bleibt es bei Sachschäden. Dabei sind die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung einfach und eindeutig. |
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Wissen. Eine 58-jährige Pkw-Fahrerin befuhr mit einem Geländewagen am Freitag, 10. April, 18.15 Uhr die Rathausstraße aus Richtung Stadtmitte kommend und wollte in den Verkehrskreisel (Europakreisel) einfahren. Hierbei beachtete sie nicht die Vorfahrt einer bereits im Kreisverkehr befindlichen 74-jährigen Pkw-Fahrerin. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Pkw, wobei jeweils Sachschaden entstand. Diese nüchterne Polizeimeldung der Wissener Wache sagt nichts zum Sachschaden, aber wie schon so oft wurde zum Glück niemand verletzt.
Diese Polizeimeldungen gibt es immer wieder, manchmal leider auch mit verletzten Personen. Dabei ist die Ausschilderung an allen Kreisverkehrsplätzen deutschlandweit eindeutig geregelt, nicht nur in Wissen. Nach vielen Unfällen und kritischen Situationen am und im Europakreisel in Wissen scheinen die Meinungen der Autofahrer sehr weit auseinanderzugehen, wer den dort „Vorfahrt“ hat. Im Kreisel befindliche Krankenwagen werden gerammt und es gibt sogar nach sehr glaubhaften Zeugenaussagen Kamikazefahrer, die den Europakreisel von der B 62 aus kommend und auch am „Wissener Ei“ im Unterdorf, wie in England links befahren um abzukürzen. Vor allem abends und nachts.
Nun gibt es aber eine Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland, die besagt wie man sich im Kreisverkehr ordnungsgemäß zu verhalten hat. Wann ein Kreisverkehr vorliegt, in dem besondere Regeln zu beachten sind, ist leicht zu erkennen. Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. In dem Paragraphen finden sich die besonderen Regelungen, die für eine flüssige und sichere Durchfahrt durch den Kreisverkehr erforderlich sind.
Vorfahrt
Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung aus allen Richtungen beim Europakreisel und am „Wissener Ei“ anzeigen, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Bei der Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer zu achten, die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Diese haben Vorrang. Auch auf "querende" Fußgänger haben ausfahrende Fahrzeuge als Abbieger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten.
Blinken
Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden.
Halten und Parken
Soweit es nicht verkehrsbedingt erforderlich ist, ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. Ein Verstoß wird mit Verwarngeld geahndet. Wer sogar parkt oder behindernd hält, wird ebenso mit einem Bußgeld bestraft.
Fahrtrichtung
Weiterhin ist das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung nicht erlaubt. Verstöße, egal mit welchem Verkehrsmittel, ob Auto, Motorrad, Mofa oder Fahrrad, sind bußgeldpflichtig. Bei Behinderung, Gefährdung und bei Sachbeschädigung erhöht sich das Verwarngeld. Soweit einen Auszug aus dem wichtigen Teil der Straßenverkehrsordnung. Ist doch eigentlich nicht schwer zu beherzigen, egal wie alt man ist oder wie lange man den Führerschein besitzt. (hws/phw)
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Nachricht vom 12.04.2015 |
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