AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 28.06.2015
Region
Gemeinsame IHK-Infoveranstaltung
Eine gemeinsame IHK-Infoveranstaltung für den Kreis Altenkirchen, Westerwaldkreis und Kreis Neuwied findet am Mittwoch, 22. Juli statt. Es geht um die Bedingungen die ein Unternehmen beim Einstellen von Mitarbeitern beachten muss. Anmeldeschluss ist der 15. Juli.
Region. Irgendwann ist es immer das „erste Mal“ – auch wenn man als Arbeitgeber aktiv wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein junges Startup-Unternehmen hat oder nach längerer Selbständigkeit als One-Man- oder One-Woman-Unternehmen nun als Folge erhöhten Auftragsvolumens bzw. deutlich mehr Arbeit Unterstützung benötigt.

Nur: Was bedeutet das, was kommt da auf einen zu und was muss man unbedingt beachten – vor allem in rechtlicher Hinsicht? Es fängt schon mit der Formulierung der Stellenanzeige an, geht weiter mit Form und Inhalt des Arbeitsvertrages, den Rechten und Pflichten als Arbeitgeber wie auch jene des künftigen Mitarbeiters beziehungsweise der Mitarbeiterin. Hinzu kommen so Themen wie Betriebsnummer, Sozialabgaben, Anmeldung bei der Sozialversicherung, Lohnsteuer, Berufsgenossenschaft, seit Neuestem das Thema „Mindestlohn“ und vieles mehr.

Die IHK-Geschäftsstellen Altenkirchen, Montabaur und Neuwied werden in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderern der Kreise Altenkirchen, Neuwied und des Westerwaldkreises kleinen Unternehmen zu diesem großen Themenkomplex unter der Überschrift "Mein erster Mitarbeiter!" organisatorische, rechtliche und sonstige Fragen in einer Veranstaltung am Mittwoch, 22. Juli, von 18 bis 21 Uhr im Lindner Hotel und Sporting Club am Wiesensee (Westerburg/Westerwaldkreis) zumindest eine grobe Übersicht dazu geben, was zu beachten ist und wie man Fallstricke vermeiden kann.

Klar ist, dass an diesem Abend nicht alle Themenbereiche umfassend behandelt werden können, doch der Referent, Rechtsanwalt Horst-Walter Bodenbach von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner mbB in Koblenz, wird in seinem Vortrag zumindest eine Orientierungshilfe bieten können. Bodenbach ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein). Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung bis 15. Juli (für IHK-Mitglieder kostenfrei) ist erforderlich unter Telefon: 02602 1563-0.
Nachricht vom 28.06.2015 www.ak-kurier.de