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Nachricht vom 06.11.2008 |
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Region |
Haus und Grund protestiert |
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Gegen die die Regelungen des neuen Denkmalschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz, das in Kürze verabschiedet werden soll, protestiert deder Haus- und Grundeigentümer Verein in Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis. Er sieht die Rechte der Eigentümer unakzeptabel durch behördliche Maßnahmen gefährdet. |
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Warnung vor einer Denkmalschutzpolizei
Region/Kreis Altenkirchen. Mitte November steht die Verabschiedung des neuen Denkmalschutzgesetzes im Mainzer Landtag auf dem Plan. Der Haus- und Grundeigentümer Verein Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. hat jetzt nachdrücklich gegen die gesetzliche Neuerung protestiert. Unter der 30-jährigen Ägide des alten Gesetzes seien rund 13.000 Kulturdenkmäler durch Verwaltungsakt oder Rechtsverordnung wirksam geschützt und vor Zerstörung oder Beschädigung bewahrt worden. Nunmehr habe der Gesetzgeber vor, das verwaltungsaufwändige und konfliktträchtige Unterschutzstellungsverfahren der unbeweglichen Kulturdenkmäler zugunsten eines unmittelbaren Schutzes kraft Gesetzes abzulösen.
Seit Anfang 1996 hat das Landesamt für Denkmalpflege eine systematische Schnellerfassung (Denkmalliste ) der noch nicht in aktuellen Verzeichnissen (Denkmaltopografien) enthaltenen Kulturdenkmäler durchgeführt. Die Denkmallisten umfassen circa 40.000 Objekte, die mit dem neuen Gesetz mit einem Schlag unter Schutz gestellt werden sollen.
Die Eigentümer sollen erst nach der Unterschutzstellung von der Eintragung ihres Kulturdenkmals in die Denkmalliste erfahren, aber sie würden nicht – wie nach dem bisherigen Verfahren der Einzelunterschutzstellung – vorher gehört, so Haus & Grund. Damit könnten sie auch nur nachträglich reagieren und müssten letztendlich klagen. Gerechtfertigt werde dieses nachrichtliche Verfahren der Unterschutzstellung damit, dass den Behörden mehr Zeit etwa für die Beratung der Eigentümer gelassen werde.
Haus & Grund hält dieses Verfahren für völlig unakzeptabel, da eine Begründung der Denkmalschutzwürdigkeit nicht geliefert werde. Seiner Meinung nach dürfe moderner Denkmalschutz nicht mehr vom regulierenden Überwachungsstaat ausgehen, sondern müsse aus dem Gedanken der gleichrangigen Partnerschaft zwischen Staat und Denkmaleignern leben. Denn nur dieses Rechtsprinzip gewährleiste den gerechten und auch verfassungsrechtlich geforderten Ausgleich zwischen den Individualinteressen der Denkmaleigner und den Gemeinwohlinteressen des Staates. Aber bedauerlicherweise werde nicht die Chance aufgegriffen, ein völlig neues Denkmalschutzrecht zu schaffen, das auf dieser Basis der Partnerschaft gründe. Das Ziel, Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen, werde am ehesten dann erreicht, wenn es gelinge, die Denkmaleigner von der Schutzwürdigkeit ihres Denkmals zu überzeugen und sie durch vertragliche Regelungen aktiv und einvernehmlich in den Prozess einzubinden. Statt dessen werde der obrigkeitliche Behördenstaat des 19. Jahrhunderts verfestigt.
Ferner ist Haus & Grund der Meinung, dass das Denkmalschutzgesetz eine Vielzahl von Inhalts – und Schrankenbestimmungen zu Lasten der Denkmalseigner aufweist. Ihnen würden im öffentlichen Interesse Belastungen aufgebürdet, die die Privatnützigkeit ihres Eigentums unter Umständen erheblich beeinträchtigen und einer Fremdbestimmung unterwerfen. Die meisten Denkmaleigentümer seien sicherlich stolz darauf, ein historisch wichtiges Gut ihr Eigentum nennen zu können. Sie seien im Regelfall aber auch darauf angewiesen, ihr Denkmal wirtschaftlich sinnvoll nutzen, d.h. davon leben zu können. Das Spannungsfeld zwischen der Privatnützigkeit und der Gemeinnützigkeit des Denkmalobjekts lasse sich am besten im Wege der Koordination, nicht aber durch Subordination überwinden. Ganz anders die geplante Neuregelung: Sie berücksichtige den eigentlich erforderlichen Interessenausgleich völlig unzureichend. Vielmehr sei sie lediglich darauf bedacht, die staatlichen Anordnungsbefugnisse möglichst rechtssicher zu machen und den Verwaltungsaufwand tunlichst gering zu halten. Die Interessen der Denkmalseigner seien ihr mehr oder minder gleichgültig.
Anstatt dem Gesetz einen neuen Geist einzuhauchen, atme die Novellierung den Machtanspruch der Denkmalpolizei, verhindere eine weitreichende Akzeptanz der Schutzabsichten und provoziere Ablehnung und Widerstand, weil den Bürgerbelangen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werde.
Nähere Informationen: www.hausundgrund-rlp.de. |
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Nachricht vom 06.11.2008 |
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